Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 113

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Zum Zweiten werden die Arbeitslosenersatzzeiten nicht mit diesen 1 157 € bewertet, sondern mit 70 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Abschließend: Kollege Nürnberger fehlt nicht, sondern Kollege Nürnberger gehört nicht mehr diesem Hause an. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen.)

16.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. Sie hat das Wort.

 


16.11

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Das Modell der Bundesregierung zur Harmonisie­rung der Pensionen setzt die bereits im Jahr 2003 begonnene Abkehr vom traditionel­len Versorgermodell hin zu einem eigenständigen und gerechten Alterssicherungs­system für Frauen konsequent fort.

Bleiben wir bei den Anregungen, die Frau Abgeordnete Glawischnig genannt hat – schauen wir uns die Lebensrealitäten und schauen wir uns die unterschiedlichen Lebensverläufe von Frauen an! Da brauchen wir nicht sehr weit zu gehen, es reicht, meine Generation zu vergleichen mit der Generation meiner oder unserer Töchter. Während die Frauen meiner Generation selten durchgehende Lebensarbeitsverläufe gehabt haben, schon sehr oft nach dem ersten Kind zu Hause geblieben sind, oft gar nicht wieder eingestiegen sind, sehr spät wieder eingestiegen sind, ist die Generation unserer Töchter weitaus besser ausgebildet, Gott sei Dank. (Abg. Bures: Dank der SPÖ!) Wir haben auch schon mehr Hochschulabsolventinnen als -absolventen und haben vor allem auch durchgehendere Lebensarbeitsverläufe. Wir haben leider viele, die sich nicht mehr für ein Kind entscheiden – ich denke, auch das ist ein Thema. Aber die Ausbildung, die Lebenskarrieren und Lebensläufe von Frauen, vor allem wenn sie kinderlos bleiben, egal ob freiwillig oder unfreiwillig, sind heute durchaus mit jenen von Männern vergleichbar.

Meine Damen und Herren! Tun wir doch nicht so: Die Frauen sind keine armen Hascherln, sie waren es auch früher nicht, und sie wollen auch nicht als solche behan­delt werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie wollen gleichberechtigt behandelt werden und wollen auch die gleiche Anerkennung haben.

Wo tatsächlich Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten bestehen, ist dort der Fall, wenn ein Kind unterwegs ist und die Frau oder der andere Elternteil – es sind leider erst 2,5 Prozent Männer, aber ich hoffe, dass es mehr werden – die Arbeitskarriere unter­brechen und tatsächlich Einkommenseinbußen und damit auch Pensionseinbußen in Kauf nehmen muss. Und genau da setzt dieses Modell an, denn die Pensionsharmo­nisierung sieht eine massive Kompensation für die Unterbrechung der Erwerbstätig­keiten zugunsten der Kinderbetreuung vor, die immer noch hauptsächlich von Frauen geleistet wird. Für die eigenständige Alterssicherung jener Frauen, die ihre Erwerbs­tätigkeiten zugunsten der Kinderbetreuung unterbrochen oder aufgegeben haben, investiert diese Regierung insgesamt 1 Milliarde € zusätzlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Pensionsharmonisierung gilt für alle unter 50-Jährigen – das ist eine Änderung gegenüber dem Modell vom Juli – und sieht vor allem eine Verbesserung und eine Rechtssicherheit für Frauen, die demnächst in Pension gehen werden, vor.

Lassen Sie mich ganz kurz zu den frauenspezifischen Maßnahmen dieser Pensions­reform kommen.

Es kommt zu einer Verdoppelung der Beitragsgrundlage gegenüber dem Jahr 1999: 1 350 € pro Monat, ein aufgerundetes – Sie haben es selbst gerade gesagt, Frau Kol­legin Silhavy – frauenspezifisches Medianeinkommen. Das ist gegenüber der alten


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