Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 127

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Marek, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtig­keit durch Pensionsharmonisierung

Die Bundesregierung hat die Absicht, dem Nationalrat ein harmonisiertes Pensions­system vorzulegen, das für alle Österreicherinnen und Österreicher gerecht und fair ist und gleichzeitig die Pensionsfinanzierung langfristig sicherstellt. Das neue „Allgemeine Pensionsgesetz“ wird dazu dienen, dieses Ziel zu realisieren.

Die Hauptpunkte der Harmonisierung sind:

Das Pensionskonto ist das Kernstück der Pensionsharmonisierung. Für jeden Pensi­onsversicherten wird ein transparentes, persönliches Pensionskonto eingerichtet. Auf diesem Konto werden die eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie die erworbe­nen Leistungsansprüche (z.B. Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, etc.) aus­gewiesen. Die Aufwertung der erworbenen Ansprüche erfolgt mit der Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlagensteigerung, das bedeutet in etwa mit der Lohnentwicklung.

Der neueingeführte Pensionskorridor ermöglicht in Hinkunft jedem frei zu wählen, wann er in Pension gehen möchte. Zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr kann jeder mit ent­sprechenden Zu- oder Abschlägen versicherungsmathematischer Natur seinen Pensi­onsantritt frei wählen.

Ein weiterer Hauptpunkt der Pensionsharmonisierung besteht in einheitlichen Beitrags­sätzen mit gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen. Der Beitragssatz liegt in Zu­kunft, egal ob für Arbeitnehmer, Bauern oder Selbstständige einheitlich bei 22,8 %, dem bisherigen Niveau des ASVG. Bei Selbstständigen und Bauern wird ein Teil des Pensionsbeitrages aus öffentlichen Mitteln als Ausgleichsleistung finanziert.

Im Bereich der Ersatzzeiten kommt es zu einer einheitlichen Bewertung von Zeiten der Kindererziehung, des Präsenz- und Zivildienstes und der Hospizkarenz. Die Pensions­harmonisierung nimmt darauf Rücksicht, dass ohne Kinder das umlagefinanzierte Pen­sionssystem zusammenbrechen würde. Es wird daher vom Gesetzgeber anerkannt, dass Kindererziehung einen hohen gesellschaftlichen Wert hat und höhere Pensionen durch eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten vorgesehen. Zeiten der Kindererziehung, des Präsenz- und Zivildienstes sowie der Hospizkarenz werden in Hinkunft mit einer Beitragsgrundlage von 1.350,– € monatlich, das ist mehr als doppelt so hoch wie bisher, angerechnet.

Aber auch für Frauen gibt es durch die Pensionsharmonisierung gewaltige Verbesse­rungen. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten wird verbessert, 7 Jahre Erwerbs­tätigkeit reichen für eine Eigenpension aus, ein freiwilliges Pensionssplitting ist in Hin­kunft möglich und beim Pensionsbeitrag erfolgt in Zukunft bei der Notstandshilfe keine Anrechnung des Partnereinkommens mehr.

Für Schwerarbeiter gibt es in Hinkunft einen begünstigten Pensionsantritt. Wenn ein Versicherter 45 Versicherungsjahre zurückgelegt und davon zumindest 180 Monate Schwerarbeit geleistet hat, kann er je Schwerarbeitsjahr um 3 Monate früher in Pen­sion gehen, frühestens jedoch mit 60 Jahren. Ebenso gilt ein begünstigter Abschlag für Schwerarbeiter, wenn sie vor dem Regelpensionsalter von 65 Jahren in Pension gehen.

 


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