Zur Flexibilisierung unseres Pensionssystems wird ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Mit diesem Nachhaltigkeitsfaktor wird unser Pensionssystem automatisch flexibel erhalten. Der Nachhaltigkeitsfaktor passt die Pensionen an die demographische Entwicklung, an das Verhältnis von Beitragszahlern und Pensionisten an und reguliert den Steigerungsbetrag, den Beitragssatz, das Antrittsalter, die Pensionshöhe und den Bundesbeitrag. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor ist der entscheidende Schlüssel dafür, dass die Pensionssicherungsreform die Finanzierbarkeit der Pensionen für Jahrzehnte sicherstellen kann.
Mit einer fairen Anpassung der Pensionen wird sich in Hinkunft die jährliche Pensionsanpassung am Verbraucherpreis orientieren. Nur diejenigen Personen, die höhere Pensionen beziehen, erhalten von 2006 bis 2008 einen Fixbetrag.
Mit fairen Übergangsregelungen wird ein fairer Weg in das neue System eingeschlagen. Das harmonisierte Pensionsrecht tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Mit einer Parallelrechnung wird ein fairer Übergang für alle geschaffen. Härtefällen wird insoferne vorgebeugt, als der Schutz vor Verlusten für Neupensionisten von bisher 10 % auf höchstens 5 % Verlust im Jahr 2004 abgesenkt wird und erst in den folgenden Jahren jeweils um 0,25 % pro Jahr ansteigt. Erst 2024 beträgt der Schutzdeckel sodann wieder 10 %. Gleichzeitig wird im Rahmen der Pensionsharmonisierung auch sichergestellt, dass diejenigen, die lange gearbeitet haben, auch früher in Pension gehen können. Frauen mit 40 Beitragsjahren und Männer mit 45 Beitragsjahren können auch weiterhin mit 55 bzw. 60 Jahren in Pension gehen, wobei es bis zum Jahr 2007 für diese Gruppe keine Abschläge gibt.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass es durch das Projekt Pensionsharmonisierung zu einem fairen gleichen Pensionssystem für alle Österreicherinnen und Österreicher kommt, das gleichzeitig auch die langfristige Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems sicherstellt.
Angesichts dieses fairen und richtungsweisenden Projekts der Bundesregierung stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat begrüßt das von der Bundesregierung in Angriff genommene Projekt einer fairen und gerechten Pensionsharmonisierung für alle Österreicherinnen und Österreicher und ersucht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dem Nationalrat so rechtzeitig eine Regierungsvorlage zuzuleiten, dass damit ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2005 sichergestellt werden kann.
Diese Regierungsvorlage soll folgende Schwerpunkte enthalten:
Einführung eines Pensionskontos.
Schaffung eines Pensionskorridors, der es jedem ab 62 Jahren ermöglicht, frei zu wählen, wann er in Pension gehen will.
Einheitliche Beitragssätze mit gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen. Für bestimmte Gruppen, die einen verminderten Leistungszugang haben, wird ein Teil des Pensionsbeitrages aus dem Steueraufkommen finanziert.
Einheitliche Bewertung der Ersatzzeiten.
Besserstellung der Frauen durch höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten, Erleichterung des Zugangs zu einer Eigenpension, Möglichkeit eines freiwilligen Pensi-
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