Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 149

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den nächsten Jahren unter Umständen in Österreich freigesetzt werden. Bereits durch die Genehmigung auf der europäischen Ebene kann man das in Österreich tun; das ist das Problem.

Was man jetzt nicht tun kann, ist, herzugehen und zu sagen: Wir wollen gentechnik­freie Zone bleiben, deswegen verbieten wir das. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: ... reicht nicht, dass es in Europa erlaubt ist!) Das geht nicht, das geht EU-rechtlich nicht. Des­wegen braucht man ein sehr trickreiches Bündel an Maßnahmen, um Österreich irgendwie gentechnikfrei zu halten. Wir haben jetzt einfach ein paar Vorschläge ge­macht, weil wir mit dem, was im Moment auf dem Tisch liegt, einfach nicht zufrieden sind. Das wird auch nicht ausreichen.

Zur Haftungsfrage: Wenn man eine Risikotechnologie nicht will, dann kann man an der Haftungsschraube so stark drehen, dass es tatsächlich für jeden Anwender einfach ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Da ist die so genannte Beweislastumkehr ein wesent­liches Instrument. Das heißt zum Beispiel, wenn ein Bauer in Ungarn gentechnisch ver­änderten Mais anpflanzt, und da fliegen die ... – Wolfgang, korrigiere mich! Wie heißt das richtig beim Mais, was sich dann fortpflanzt? (Abg. Scheibner: Macht euch das vorher aus! – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber.)

Die fliegen eben hinüber auf die andere Seite der Grenze und schädigen einen burgen­ländischen Bauern. (Abg. Scheibner: ... keine Rechtsvorlesung!) Jetzt hat der burgen­ländische Bauer nach dem, was Sie vorgeschlagen haben, zwar die Möglichkeit, zu sagen: Der war es wahrscheinlich. Aber der hat nicht zu beweisen, dass er es nicht war, denn er sagt: Ich war es wahrscheinlich nicht, es war mein Nachbar. (Abg. Scheibner: Was die Beweislastumkehr ist, wissen wir, Frau Kollegin!) Jetzt steht der burgenländische Bauer vor der Situation, dass er diesen schwierigen Kausalzusam­menhang nachweisen muss. – Das ist Ihre Lösung, und das ist zu wenig, das ist viel zu wenig!

Das Zweite: Was mir niemand erklären kann, ist, warum die Idee, das österreichische Umweltförderprogramm in der Landwirtschaft mit gentechnikfreiem Saatgut zu ver­knüpfen, ein untaugliches Instrument sein soll. Das leuchtet mir einfach nicht ein, ich verstehe das nicht. Natürlich ist es freiwillig, aber ein großer Teil der Betriebe nimmt das in Anspruch: Das sind 75 Prozent der Betriebe, insgesamt fast 80 Prozent der österreichischen landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit hat man garantiert schon 80 Prozent der Fläche gentechnikfrei. (Abg. Grillitsch: Für 25 Prozent ist Gentechnik erlaubt?) Was ist daran ein untauglicher Vorschlag? – Das kann mir bis jetzt niemand erklären. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Für den Rest ist Gentechnik erlaubt?)

Die dritte Forderung, die für uns wichtig und in unserem Paket auch enthalten ist: Wir wollen volle Transparenz auch für die Öffentlichkeit. Ich glaube, dass gerade die inter­essierte Öffentlichkeit in Österreich ein Recht hat, vor allem auch vor dem Hintergrund des starken Gentechnik-Volksbegehrens, zu wissen: Wo? Wer möchte freisetzen? Unter welchen Bedingungen? – Da braucht man volle Einspruchsrechte für alle Nach­barn, um genau diese Mitsprachemöglichkeit – die unter Umständen auch zur Vernunft führen kann, nämlich dazu, dass man nicht freisetzt – zu garantieren.

Der letzte Punkt: Was wir auch brauchen, ist gentechnikfreies Saatgut. Dazu braucht man auch geschlossene Anbauzonen.

Insgesamt wäre daher nach unserem Modell – mit diesem ÖPUL-Punkt, den Natur­schutzgebieten, den Nationalparks, rundherum noch Pufferzonen, ferner Pufferzonen um die ökologisch wirtschaftenden Betriebe – Österreich zu 100 Prozent gentechnik­frei. Ich frage mich, warum man das nicht macht. Was spricht wirklich dagegen?

 


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