Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 47

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Ressourcen bekommt – und es ist ja die Frage, ob die Banken das dann freiwillig bezahlen werden, ob es dann nicht wieder politisches Lobbying geben wird –, wird man sich mit der Vollziehung dieser Novellen schwer tun.

Nur ein Beispiel dazu: § 48a Abs. 2 Z 3 definiert zum Beispiel als Marktmanipulation insbesondere die entsprechende Ausnutzung von Zugängen zu traditionellen oder elektronischen Medien etwa durch die Abgabe von Stellungnahmen, die geeignet sind, Kursmanipulationen hervorzurufen. Das erfordert natürlich eine massive Recherche­tätigkeit der Finanzmarktaufsicht. Wenn alle diese Medien dann durchrecherchiert wer­den müssen, bedarf es dazu sicherlich zusätzlicher Mittel. Das heißt also: Entweder war die FMA bis jetzt vollkommen überbesetzt – dann sollte man sich darüber auch den Kopf zerbrechen –, oder sie wird dieses Gesetz nicht so vollziehen können, wie es vollzogen werden sollte.

Derartige Defizite ergeben sich unserer Meinung nach aber auch aus gewissen Formulierungen. Da stellt sich dann die Frage: Will man eigentlich, dass dieses Gesetz so vollzogen wird, oder hat man absichtlich derartige Formulierungen eingebaut? Nehmen Sie als Beispiel nur etwa die Bezeichnung „genaue Information“ beim Insider­handel im § 48a Abs. 1 Z 1 a), der vieles offen lässt, obwohl er vorgibt, dies genau zu definieren. Er stützt sich auf Begriffe wie „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ oder „Ereignisse“, die „in Zukunft eintreten werden“ – obwohl wir ja heute in der Budgetrede gehört haben, die Zukunft sollen wir machen, anstatt zu warten, dass sie eintritt – oder „mögliche Auswirkung“ und derartige Dinge mehr. Das heißt also, hier passt etliches nicht zusammen. Das lässt sehr viel offen und insbesondere sehr viel Raum für Gutachten und Gegengutachten. (Abg. Mag. Ikrath: Kollege Hoscher! Wollen Sie den Tatbestand jetzt erweitern oder nicht?)

Wir wollen den Tatbestand – und da scheint offensichtlich ein Unterschied gegeben zu sein – vollziehbar erweitern und nicht nur formal am Papier stehend erweitern. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist Ihre Meinung – und Ihre Meinung ist auch legitim, ebenso wie unsere!

Ein eigenartiges Gefühl bei der Strafbemessung bleibt schon. Jetzt kann man bei der Strafbemessung sicherlich diskutieren, ob zehn Jahre oder fünf Jahre angemessen sind. Ich denke, dass fünf Jahre, insbesondere unter Ausschluss der Diversion, durch­aus diskussionswürdig sind und dass man sagen kann, das ist auch noch eine Verschärfung. Ich will mich da gar nicht auf die zehn Jahre kaprizieren, nur ist die Vorgangsweise schon eine eigenartige: Das Finanzministerium legt zuerst einmal einen Entwurf mit zehn Jahren vor. Dann sagt Staatssekretär Finz im Ausschuss – und ich glaube ihm das –, das sei sozusagen ein Entgegenkommen gegenüber dem Justizministerium gewesen, denn eigentlich hätte man immer fünf Jahre gewollt. Das ist allerdings eine Vorlage des Finanzministeriums gewesen. Das Finanzministerium stimmt im Ministerrat wieder den zehn Jahren zu, weil ja das Einstimmigkeits­erfordernis gegeben ist. Dann kommt ein Abänderungsantrag, in dem wieder fünf Jahre drinnen stehen. Dann heißt es wieder: Das Justizministerium war jetzt doch wieder für diese fünf Jahre.

Diese Vorgangsweise hinterlässt nicht gerade ein beruhigendes Gefühl bezüglich der Harmonie und der Koordinierungsfähigkeit innerhalb der Bundesregierung, was ja auch aus der Budgetrede hervorgegangen ist.

Besonders eigenartig ist dann schon, dass im Begutachtungsentwurf des Finanzminis­teriums die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften im Fall von unrichtigen Informationen enthalten war. Das ist jetzt vollkommen draußen, davon ist überhaupt keine Rede mehr! Die Frage nach dem Grund dafür wurde auch


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