Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 48

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im Ausschuss nicht beantwortet – ein weiterer Punkt, weshalb wir leider diese Novelle ablehnen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.56

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler ans Rednerpult. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.56

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nur auf das Börsegesetz und das Wert­papieraufsichtsgesetz beziehen und kann allen Vorrednern in dem Punkt zustimmen, dass die Sache nicht ganz so einfach ist. Wir haben es uns auch nicht einfach gemacht. Wir hatten im Ausschuss auf Grund der Abänderung der Regierungsvorlage den Zugang, dass man hier möglicherweise nicht zustimmen sollte. Wir haben uns aber – und dieses Ereignis ist eine Seltenheit hier im Haus, das gebe ich gerne zu – während der Ausschussdebatte schon mit dem Kollegen Ikrath nicht nur in Verbindung gesetzt, sondern auch seine Argumente gehört. Jedenfalls werde ich – und ich habe das schon gemacht – meiner Fraktion empfehlen, dieser Vorlage nun zuzustimmen, und zwar nicht, weil nicht einige Kritikpunkte aufrechtzuerhalten wären oder nicht einiges von dem, was Kollege Matznetter hier sehr bestimmt vorgebracht hat, von uns geteilt wird, sondern deshalb, weil das eine sehr wichtige Sache ist und unter dem Strich eine Verbesserung zum Status quo jedenfalls von uns diagnostiziert wird, ich betone: eine Verbesserung zum Status quo. Dass es noch mehr und schärfer – in dem Fall muss man sagen, schärfer – sein könnte, ist eine zweite Debatte.

Ich anerkenne hier auch die Zugänge, dass man das schon in Relation setzen muss zu anderen Delikten, aber ich möchte noch festhalten, was für uns das Ausschlaggebende für unsere Zustimmung ist: dass nicht nur der Strafrahmen ausgeweitet wird – was auch erfolgt, immerhin von zwei auf fünf Jahre –, sondern auch die Möglichkeit, wenn man so will, einer alternativen Geldstrafe de facto entfällt. Das muss man natürlich von der erhofften abschreckenden Wirkung her, die so eine Bestimmung zu entfalten imstande ist, betrachten; ich halte das für das viel schärfere Instrument als die Erhö­hung von zwei auf fünf Jahre. Denn wenn man wirklich gewahr sein muss, dass man von der Beteiligung am Kapitalverkehr und an Transaktionen ausgeschlossen wird oder mit erheblichen Behinderungen auf Grund von Freiheitsentzug zu rechnen hat, dann sollte das schon eine entsprechende Wirkung entfalten.

Ob und inwieweit die Einschränkung oder die konkrete Beschreibung der Deliktsfälle mehr Schaden oder Nutzen stiftet, dazu muss ich Ihnen sagen: Ich bin da noch zu keiner endgültigen Weisheit gelangt, stelle aber fest, dass mich das nicht hindert, insgesamt eine Verbesserung zu konstatieren.

Was schon ein Problem ist, jedenfalls rechtstechnisch – in der Sache selber werden wahrscheinlich auch noch die einen oder anderen Experten streiten –, ist die strecken­weise 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie im Gesetzestext. Das erscheint mir nicht nur eigenartig, sondern möglicherweise auch reparaturbedürftig, aber: Lassen wir einmal das Gesetz wirken, schauen wir, wie insbesondere die FMA damit zurande kommt, die ja letztendlich ein positives Urteil gesprochen hat, und schauen wir, wie das Justiz­ministerium weiterhin seine Stellungnahmen hier aufrechterhält!

Ich habe mich bei der Frau Justizministerin vorhin noch erkundigt, weil ihr Vorgänger Böhmdorfer hier doch auch Einwände gehabt hat: Das geht jetzt aus ihrer Sicht so weit in Ordnung. Ich würde also sagen: Schauen wir uns an, wie das wirkt, man kann ja noch gescheiter werden! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ und ÖVP.)

11.59

 


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