Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 49

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


12.00

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zuerst einmal: Es hat auch die SPÖ-Fraktion festgestellt, dass es ein Schritt ist, der durchaus eine Verbesserung darstellt, aber eben keine ausreichende Verbesserung.

Wir alle wissen, wie wichtig die Finanzmarktaufsicht für das Funktionieren eines Finanzmarktes ist. Ich möchte anhand einiger Beispiele darstellen, wie schwierig es tatsächlich ist, darzustellen, dass Marktmissbrauch und Insider-Geschäfte vorliegen. Das ist mir bewusst. Ich weiß auch, dass in Österreich auf Grund der Kleinheit des Marktes der Begriff „Insider“ schwer zu definieren ist, denn wenn man in vielen Auf­sichtsräten sitzt und Funktionen hat, dann kann man Wissen einfach nicht so leicht wegschalten. Das heißt, es ist äußerst schwierig, den Nachweis zu führen, dass Insider-Trading begangen wurde. Das erfordert – das wurde schon angedeutet – Auf­klärungsarbeit von Anwälten und schwierige Verfahren, um dies festzustellen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube allerdings auch, dass man einmal darüber diskutieren muss, wie die Frage angegangen werden soll, wie man sich in Zukunft als Insider selbst schützen kann. Da wäre es, glaube ich, wichtig, viel mehr auf andere Maßnahmen, nämlich auf Maß­nahmen, die parallel dazu laufen sollen, zu setzen, zum Beispiel auf erhöhte Publi­zitäts­verpflichtung, die im Aktiengesetz verankert werden soll, oder auf die Verstärkung der Prospekthaftung. Da kann man sehr viel mehr tun, um dem Kapitalmarktrecht, das auf den Funktionsschutz einerseits und auf den Anlegerschutz andererseits abzielt, besser zu entsprechen.

Ich meine, dass jeder von uns weiß, was die Prospekthaftung derzeit nicht macht, nämlich bei Stückelungen von über 50 000 € pro Aktie das Gleichheitsprinzip bei den Anlegern voll anzuwenden. Das heißt, da besteht eine Lücke, und da müsste man im Interesse des Anlegerschutzes einiges tun.

Ich möchte aber auch folgenden Umstand zu bedenken geben: Wie war es möglich, dass bei der Telekom Austria ein Kurs von 12,74 € mit Datum 13. August bis 18. August auf über 14 € hinaufgejagt wurde und dann durch eine Meldung auf 11 € am 19. August abgestürzt ist? – Da muss man sich schon die Frage stellen: Können Informationen, die diesbezüglich vorliegen, von Insidern genutzt werden, oder kann man da nur eines machen: die Öffentlichkeit so zu informieren, dass der Vorwurf des Missbrauchs von Insider-Informationen überhaupt erst gar nicht entsteht?

Dabei ist Finanzminister Grasser wahrlich nicht sehr vorteilhaft ausgestiegen! Der Anstieg der Aktien hat begonnen mit dem Treffen mit dem Amtskollegen aus der Schweiz – das war sehr deutlich, auch wenn dementiert wurde, dass die Telekom Gegenstand der Gespräche war, so glaubte das niemand so recht –, und dann kam der Absturz. Wenn die ÖIAG, statt an die Öffentlichkeit zu gehen, eine Aufsichts­ratsitzung abhält, dann ist das wahrlich – und so wurde es auch von den Medien kom­mentiert – eine schlechte strategische Leistung. Ich könnte da bei der Telekom Austria fortsetzen, möchte aber dazu nur mehr sagen, dass ich glaube, dass es darum geht, Informationen so an die Öffentlichkeit zu bringen, dass der Vorwurf des Insider-Tradings nicht erhoben werden kann.

Auf jeden Fall ist die FMA ihrer Aufsichtspflicht nicht so nachgekommen, dass sie eingeschritten wäre – mit Ausnahme einer kurzen Unterbrechung des Handels –, und sie hat auch keine Untersuchung durchgeführt, obwohl diese dringend notwendig gewesen wäre. Entweder hat die FMA aus Gründen ihrer Kapazität das nicht gemacht,


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