Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 186

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Ich eröffne somit die Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.45

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Herr Wirtschaftsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies eine Materie, über die, so meine ich, hoffentlich Konsens zu erzielen sein wird. Österreich hat rund 25 000 Häftlinge, die sich als Gerichts-, Verwaltungs- oder Schubhäftlinge jährlich in den diversen Strafanstalten und Polizeigefangenenhäusern aufhalten.

Meine Damen und Herren! Das sind Häftlinge mit allen Problemen eines Menschen, der unter dem Entzug der Familie zu leiden hat, unter dem Entzug des gesell­schaftlichen Umfeldes und dem Entzug des Arbeitsplatzes. Die Sinnfrage wird nirgends so deutlich spürbar wie bei den Menschen in den Haftanstalten. Viele von ihnen finden auch während dieser Zeit zum Glauben.

Jede Gesellschaft, die etwas auf sich hält, hat einen humanen Strafvollzug, einen humanen Strafvollzug, der Reintegration ermöglicht und weitestgehend garantiert. Das wirkliche Ziel jener vom Gericht angeordneten Maßnahmen soll neben der Sühne und der Läuterung des Menschen natürlich dessen Besserung bewirken und schließlich seine Reintegration ermöglichen.

Ein meiner Überzeugung nach wichtiges Thema im Strafvollzug ist die Gesundheit der Menschen, die sich darin aufhalten. Und da, denke ich, ist es gut, wenn wir unter­scheiden, welche Gesundheit wir meinen. Ich denke, dass in den Haftanstalten sehr professionell und sehr klug auch Gesundheitsprophylaxe betrieben wird. Das wird über die Ernährung – es gibt eine ausgewogene, gesunde Ernährung in diesen Anstalten –, über die entsprechenden Hygienebestimmungen gewährleistet, aber es finden auch Sport und Bewegung statt. Es wird Wissen vermittelt, und es gibt auch entsprechende Freizeitmöglichkeiten. All das verstehe ich als Gesundheitsprophylaxe.

Der zweite Bereich aus meiner Sicht ist jener der Gesundheitswiederherstellung, also der Kranken in diesen Haftanstalten. Hier gibt es, abgesehen von den normalen Krank­heiten, bei denen es durchaus professionelle Betreuung gibt, in letzter Zeit wieder häufiger das Problem der ansteckenden Krankheiten in den Haftanstalten, vor allem Hepatitis C, HIV und zuletzt verstärkt Tuberkulose. Es ist alles zu unternehmen, eine Ansteckung zu verhindern – auch des Personals und der Beamten, die dort arbeiten, aber auf der anderen Seite selbstverständlich auch der Mithäftlinge.

Letztlich ist auch das Problem der psychischen Krankheiten in den Haftanstalten nicht zu unterschätzen, also die Frage Depressionen und der damit verbundenen Suizid­gefahr sowie die Suchtkrankheiten. Vor allem in letzter Zeit ist hier eine sehr starke Zuname spürbar. Die Behandlung Suchtabhängiger in den Haftanstalten gestaltet sich zunehmend schwieriger. Hiebei sind vor allem die Alkohol- und die Drogensucht sowie die vielen Substitutionspatienten in den Haftanstalten gemeint.

Meine Damen und Herren! Worum es jetzt eigentlich geht, das ist, dass die Kosten exorbitant steigen und die Häftlinge nicht versichert sind. Hier hat man eine Verein­barung mit den Ländern getroffen – das ist der gegenständliche Akt –, wonach in etwa 8,5 Millionen € für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehen sind. Die Bundesländer wer­den diese Kosten im Verhältnis der Einwohner aufteilen. Das Problem ist die unter­schiedliche Kostenhöhe in den unterschiedlichen Krankenanstalten und der Umstand, dass jene die Tagessätze zum Volltarif wie für nicht versicherte Privatpatienten ver­rechnen.

 


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