Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 54

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Es war das Bestreben dieser Bundesregierung, mit einem neuen Asylgesetz Miss­stände nach Möglichkeit zu beseitigen. Das neue Asylgesetz ist ja im Mai dieses Jah­res in Kraft getreten, und wir haben gehofft – und hoffen noch immer –, dieser Entwick­lung gegensteuern zu können. Und tatsächlich ist der Flüchtlingsstrom schon etwas abgeebbt; nicht in dem Maße, wie wir es uns erhofft haben, aber es sind jetzt doch weniger Asylwerber.

Ich möchte jetzt noch einmal darauf zu sprechen kommen, dass wir mit diesem neuen Asylgesetz beispielsweise auch abschafften wollten, dass jemand in einem Land einen Antrag stellt, dort abgewiesen wird, in das nächste Land weiterreist, dort einen Antrag stellt, wieder abgewiesen wird und im dritten Land abermals einen Antrag stellt. Wir wollten also den „Asyl-Tourismus“ unterbinden. Wer schon einmal abgelehnt worden ist, weiß ganz genau, dass er eben keine Gründe nach der Genfer Flüchtlingskonven­tion hat und auch in einem anderen Land nicht damit rechnen kann, dass er als Flücht­ling anerkannt wird, sondern er möchte ganz einfach nur die sozialen Wohltaten sozu­sagen in Anspruch nehmen, solange es geht. Und das wollten wir eben unterbinden.

Wir wollten auch die Abschiebung in ein sicheres Drittland gesetzlich determinieren. Es war bis jetzt so: Es kam jemand aus einem sicheren Drittland, stellte einen Asylantrag und konnte sich aussuchen, in welchem Land er den Asylantrag stellte. Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Wer wirklich verfolgt wird, flieht in das nächste ihm zur Ver­fügung stehende Land, in dem es eine demokratische Rechtsordnung gibt, und schaut nicht, in welchem Land er bessere Lebensbedingungen hat, in welchem Land er sich besser wirtschaftlich durchschlagen kann, sondern er versucht einmal, von der Verfol­gung wegzukommen. Wie gesagt: Weil es sich eben nicht um echt politisch Verfolgte handelt, hat es diesen Missbrauch gegeben, dass die Leute gekommen sind, um in Österreich den Antrag zu stellen, obwohl sie schon in einem sicheren Drittland waren.

Besonders belastend sind aber auch jene Asylwerber, die immer wieder neue Gründe vorgeben, weswegen sie verfolgt werden. Sie wollen die Verfahren in die Länge zie­hen, sie wollen die Verfahren verschleppen, in der Hoffnung, dass die Behörden doch einmal sagen: Jetzt ist der Betreffende schon so lange da, jetzt lassen wir ihn ganz einfach da! – Asylverfahren in einer Länge zwischen drei und fünf Jahren sind keine Seltenheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Beim Unabhängigen Bundesasyl­senat sind mehr als 10 000 Fälle anhängig und sie können nicht erledigt werden, weil immer wieder neue Verfolgungsgründe namhaft gemacht werden, denen nachge­gangen werden muss. Das Meiste wird aber in der Absicht gestellt, die Verfahren zu verschleppen. Das wollten wir mit der Einführung des Neuerungsverbotes verhindern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wollen mit dem neuen Asylgesetz erreichen, dass bereits in erster Instanz alle Ver­folgungsgründe namhaft gemacht werden können. Das ist sicher kein unberechtigtes Verlangen, denn wer wirklich verfolgt wird, kann auch ganz genau angeben, warum er verfolgt worden ist, in welcher Weise er verfolgt worden ist.

Wir haben aber auch zum Schutz der Verfolgten und unter Beratung von Experten die so genannte Traumatisierungserklärung hineingenommen, das heißt, jene Asylwerber, die sagen, sie sind auf der Flucht so traumatisiert worden, dass sie sich nicht mehr an die Verfolgungshandlungen erinnern können, sollen dann auch in zweiter Instanz noch die Möglichkeit haben, einen Antrag zu stellen, weswegen eben die Gründe in der ersten Instanz nicht vollständig waren und sie noch ergänzt werden müssen.

Es ist nur so, dass auch dieses Recht, sich auf eine Traumatisierung zu berufen, aus­genützt wird. Jetzt ist schon fast jeder Asylantrag bei der Berufungsbehörde und hat zum Inhalt: Ich war so traumatisiert, dass ich nicht gewusst habe, wie ich verfolgt wor­den bin oder von wem ich verfolgt worden bin!

 


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