Ich muss schon sagen, dass die NGOs in dieser ganzen Sache leider Gottes mitspielen. Bei der Beratung des Asylwerbers lassen sie einfließen, dass man, wenn man sich auf eine Traumatisierung beruft, unter Umständen eher die Möglichkeit hätte, noch Gründe vorzubringen oder besser behandelt zu werden. Ich finde, das ist nicht korrekt! Herr Innenminister, ich glaube, es ist auch dringend notwendig, dass man diesbezüglich mit den NGOs redet. Das ist Missbrauch ihrer Befugnisse! Die NGOs müssten eigentlich mit uns an einem Strang ziehen und auch versuchen, die Wirtschaftsflüchtlinge von den echt verfolgten Flüchtlingen zu trennen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser für Österreich wirklich sehr schwierigen Situation, in dieser Situation, in der wir finanziell sehr belastet sind, selber sparen müssen, wobei wir mit dem neuen Asylgesetz gehofft haben, einen entscheidenden Durchbruch erreicht zu haben, ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gekommen, in dem verschiedene Bestimmungen – nicht alle – aufgehoben worden sind.
Es ist aber kein Grund vorhanden, zu höhnen. Diejenigen, die beim Verfassungsgerichtshof Einspruch erhoben haben, haben ja schon teilweise in der Öffentlichkeit gehöhnt, die Bundesregierung oder das Parlament habe schon wieder einmal ein Gesetz beschlossen, das nicht verfassungskonform wäre.
Ich darf Ihnen Folgendes sagen: Es ist noch nie so schwierig gewesen wie heute – trotz intensiver Vorberatungen über Verfassungsmäßigkeiten –, vorauszusagen, ob ein Gesetz auch vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Das trifft jede Regierung – nicht nur diese Bundesregierung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist ganz einfach schwieriger geworden,
vorab zu klären, ob eine Gesetzesmaterie vor dem Verfassungsgerichtshof halten
wird oder nicht. (Neuerlicher Zwischenruf
des Abg. Brosz.) Da möchte ich Ihnen, Herr Abgeordneter, sagen:
Professor Matscher, ein sehr gescheiter Verfassungsrechtler, hat einmal gesagt:
In der Seefahrt und bei den höchsten Gerichten kann man vor Überraschungen nie
sicher sein. – Uns geht es, wie gesagt, genauso! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts dieses Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes hat der Herr Innenminister meiner Meinung zu Recht befürchtet, dass die Zahl der Asylwerber steigen wird. Gerade weil wieder einmal eine Bestimmung gefallen ist – und das spricht sich sehr schnell herum –, werden noch mehr Asylwerber Österreich ansteuern. Wir müssen das verhindern, und zwar aus den Gründen, die ich schon genannt habe, denn es geht, wie gesagt, nicht nur um einige Wenige, sondern um Tausende, ja um Zigtausende, und es geht auch nicht – ich sage es noch einmal – um Flüchtlinge, die nach der Genfer Konvention ein Recht auf Asyl haben, auf Grund dessen wir die Pflicht haben, diese aufzunehmen, sondern es geht um Wirtschaftsflüchtlinge. Es geht um jene, die unsere Rechtsordnung für ihre eigenen Interessen beinhart ausnützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem Herr Minister! Es geht auch um straffällig gewordene Asylwerber. Es geht beispielsweise um Drogendealer. Kein Österreicher versteht es, dass ein straffällig gewordener Asylwerber nicht außer Landes gebracht wird, sondern dass er weiterhin in Österreich bleibt.
Ich möchte Sie alle hier im Saal in diesem Zusammenhang an die Genfer Konvention erinnern. Mit dem Bundesgesetzblatt vom April 1955 wurde die Genfer Konvention in innerstaatliches Recht übertragen, und in dieser und auch im innerstaatlichen Recht steht: