Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 56

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„Verbot der Ausweisung oder der Zurückweisung: Kein vertragschließender Staat darf einen Flüchtling in irgendeiner Form in ein Gebiet ausweisen oder zurückweisen, wo sein Leben oder seine Freiheit ... bedroht wäre. Der Vorteil dieser Bestimmung kann jedoch von einem Flüchtling nicht in Anspruch genommen werden, der aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Sicherheit seines Aufenthaltslandes darstellt oder der, wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt, eine Gefahr für die Gemeinschaft des betreffenden Landes bedeutet.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Genfer Konvention hat wirklich sehr, sehr weise und klug die Grundsätze festgelegt, und wir haben diese Grundsätze in das österreichische Recht übernommen. Wir haben die Möglichkeit, straffällig gewordene Asylwerber aus dem Lande zu weisen.

Herr Minister, wir müssen uns darauf besinnen! Und Drogendeal ist ein schweres De­likt, dessentwegen ausgewiesen werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Herr Minister! Wir haben diesen Dringlichen Antrag deshalb gestellt, weil es einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Angesichts des Erkenntnisses des Verfas­sungsgerichtshofes ist es dringend notwendig, dass wir das Asylgesetz novellieren, dass wir die beanstandeten, nicht verfassungskonformen Passagen so gestalten, dass sie verfassungskonform sind – ohne aber unsere Intention fallen zu lassen, nämlich, Wirtschaftsflüchtlinge von wirklich Verfolgten zu trennen.

Ich bitte Sie, dass Sie unseren Antrag ernst nehmen, dass Sie einen Vorschlag ma­chen, wie wir diese Missbräuche abstellen können – im Interesse der Österreicher, die bereit sind, wirklich Verfolgten Asyl zu gewähren, die aber nicht bereit sind, jene, die unsere Rechtsordnung ausnützen, zu unterstützen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister für Inneres zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.25

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich bei den Antragstellern, dem Klub der Freiheitlichen, für die Möglichkeit bedanken, die Frage des Asylrechts und der Asylsituation in Österreich – der Situation von Fremden und der Situation der Betreuung von Fremden – hier im Hohen Haus zu diskutieren, und ich begrüße auch den Antrag, der zum Inhalt hat, dass wir in dieser Frage sehr rasch eine gemeinsame Vorgangsweise zwischen Regierung, Verwaltung und Parlament finden sollten.

Wenn wir uns die Ausgangslage der Asylgesetznovelle 2003 ansehen, wenn wir von den Fakten ausgehen, dann müssen wir ganz einfach sagen, dass Österreich das attraktivste Asylzielland von ganz Europa war und noch immer ist. Nur einige Zahlen: In den USA kommen auf einen Asylwerber 13 697 Einwohner; in der Bundesrepublik Deutschland kommen auf einen Asylwerber 3 358 Einwohner; in der Schweiz kommen auf einen Asylwerber 766 Einwohner, in Schweden kommen auf einen Asylwerber 574 Einwohner; in Österreich kommen auf einen Asylwerber 436 Einwohner.

Diese Zahl alleine zeigt, dass es einen Grund haben muss, warum so viele Asylwerber zu uns kommen und nicht in irgendein anderes Land innerhalb der Europäischen Union. Auf der anderen Seite ist die Anerkennungsrate für jene, die dann tatsächlich


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