Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 66

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bieten lassen!) Aber es ist auch deine Pflicht, Auskunft im Rechnungshofausschuss zu geben. Darauf weise ich dich hin! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich möchte meine 8 Minuten Redezeit dem Thema widmen, aber vielleicht noch ein Wort zu Klubobmann Scheibner: 80 Prozent der Asylwerber in Österreich missbrau­chen das Asylrecht, weil sie nämlich nicht anerkannt werden als Asylwerber. – Dieser Schluss ist so einfach – oder gibt es ein anderes Wort für einfach (Abg. Sburny: Jen­seits!), das noch mehr als einfach bedeutet? –, und diesen einfachen Schluss zieht er. Wenn nach dem österreichischen Asylgesetz 80 Prozent keine Anerkennung als Flüchtlinge finden, heißt das für Herbert Scheibner, dass 80 Prozent die Asylwerbung, die Antragstellung missbrauchen, meine Damen und Herren! (Abg. Scheibner: Dass sie keine Gründe haben! – Abg. Dr. Partik-Pablé: ... nach der Genfer Konvention!)

Das hieße, wenn wir das auf andere Verwaltungsverfahren – und das ist das Asylver­fahren – umlegen, dass all jene, die sich in einem Verwaltungsverfahren nicht durch­setzen, immer Missbrauch treiben. Wenn man beispielsweise eine Strafverfügung we­gen Raserei im Straßenverkehr bekommt und dann Einspruch erhebt, weil man meint, nicht so viel zahlen zu müssen, sich mit dem Einspruch aber nicht durchsetzt, dann ist das Missbrauch. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also Ihr Vergleich ist wirklich ein Blöd­sinn! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Wenn jemand mit 160 auf der Autobahn fährt, ist das kein Missbrauch?)

Ja, unterstützen wir das, so könnte man in dieser Republik ganz viel einsparen und das den obdachlosen AsylwerberInnen und jenen, die in Österreich kein Dach über dem Kopf haben, kein Geld, um selbst für ihre Grundversorgung aufzukommen, zur Verfü­gung stellen. Deshalb hat sich die Europäische Union in einem langwierigen Prozess – dieser Prozess geht schon seit vielen Jahren; damals hat Minister Strasser sich überhaupt noch nicht damit beschäftigt, ich glaube, das war unter Löschnak und unter Einem und dann unter Schlögl – dazu durchgerungen, in Europa einen Standard fest­zulegen, der da sagt: In diesem reichen Europa sollen Menschen, die auf der Flucht sind, einen Asylantrag stellen können, sie sollen ein Dach über den Kopf und das notwendige Essen bekommen.

Eben dieses Dach über den Kopf und das notwendige Essen hat der österreichische Gesetzgeber, nämlich das Parlament, letztes Jahr, in Kraft getreten mit 1. Mai dieses Jahres, auch normiert. Jetzt gibt es massive Beschwerden darüber, dass man das, was Recht ist, was sozusagen Anspruch ist, was die Verpflichtung Österreichs im Zusammenhang mit den EU-Obligationen ist, auch tatsächlich macht.

Herr Bundesminister, jetzt komme ich zu Ihnen und zu Ihren Ausführungen in Replik auf Frau Abgeordnete Partik-Pablé. Wenn Sie hier herkommen und behaupten, dass es noch nie so viele versorgte Flüchtlinge in Österreich gegeben hat wie heute, dann muss ich sagen: Sie sprechen wieder einmal nicht korrekt, um nicht zu sagen, dass Sie die Unwahrheit sagen! Herr Bundesminister, wo haben Sie Mitte der Neunzigerjahre gelebt, als Zehntausende bosnische Flüchtlinge in Österreich untergebracht wurden (Abg. Scheibner: Das waren aber keine Asylwerber! – Abg. Lentsch: Das war privat!), Gott sei Dank untergebracht wurden!

Wir als VolksvertreterInnen haben damals im Nationalrat der österreichischen Bevölke­rung wahnsinnig oft unsere Wertschätzung und unseren Dank für diese Hilfestellungen ausgedrückt – und indirekt sozusagen auch dem österreichischen Steuerzahler. Das haben nicht nur die Hilfsbereitschaft und die Barmherzigkeit der Österreicher geschafft, sondern das haben wir alle gemeinsam bezahlt. Es waren, wie gesagt, Zehntausende Flüchtlinge.

Ich gebe zu, Herr Bundesminister, durch den Druck der Europäischen Union und des Gesetzgebers und durch Ihre eigenen Initiativen versuchen Sie jetzt, ein wenig das


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