Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 71

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Auf Grund der ausufernden Zahl der Asylanträge war im Jahr 2002 unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben. Die Zahlen sprechen für sich – ich werde es Ihnen ver­deutlichen: Im Jahr 2003 gab es in Österreich 32 342 Asylanträge, in Deutschland 50 455 Asylanträge, obwohl die Bundesrepublik Deutschland die zehnfache Bevölke­rungszahl Österreichs hat, in Großbritannien wurden 49 369 Asylanträge gestellt, in Frankreich 51 360, und das bei der achtfachen Bevölkerungszahl Österreichs.

Dieser Problematik der ausufernden Zahl der Asylanträge begegnete das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Asylgesetz. Dies führte zu einer Reduktion der Zahl der Asyl­anträge um 36 Prozent im Zeitraum Mai bis September dieses Jahres. Wir sehen also, das neue Asylgesetz greift. Wir sind auf dem richtigen Weg mit unserer vernünftigen Asylpolitik im Sinne der internationalen Vereinbarungen, wie der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

In diesem Zusammenhang: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister, für die gute Arbeit!

Auch vom Verfassungsgerichtshof sind mehr als 95 Prozent des Asylgesetzes bestätigt worden. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja gar nicht!) Lediglich drei Punkte werden laut Ansicht des Verfassungsgerichtshofes als reparaturbedürftig erachtet.

Frau Kollegin Stoisits! Ich erinnere mich noch sehr gut an Diskussionen mit VertreterIn­nen der Opposition, der NGOs, aber auch des UNHCR Österreich, in denen viele Punkte heftig umstritten waren, die jetzt vom Verfassungsgerichtshof als verfassungs­gemäß erachtet werden.

Auch das Neuerungsverbot hat großteils gehalten, nur ein Punkt ist verfassungswidrig: In der zweiten Instanz dürfen gemäß dem Neuerungsverbot keine neue Tatsachen mehr vorgebracht werden. Das Asylgesetz normiert dazu aber vier Ausnahmen: bei Sachverhaltsänderungen, bei mangelhaften Verfahren, wenn neue Tatsachen hervor­kommen und bei medizinischer Traumatisierung durften auch in zweiter Instanz neue Tatsachen nachgereicht werden. Nur diese Ausnahme betreffend medizinische Trau­matisierungen wurde vom Verfassungsgerichtshof behoben.

Ich begrüße die rasche Entscheidung des VfGH und respektiere die Entscheidung, ich bin mir aber auch sicher, dass wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres Vorschläge erarbeiten werden, die sowohl dem Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes als auch unserer Verpflichtung gegenüber der österreichischen Bevölkerung und selbstverständlich auch den Asylwerberinnen und Asylwerbern gerecht werden.

So werden wir selbstverständlich dafür sorgen, dass auch weiterhin rechtmäßige und rasche Verfahren für jene gegeben sind, die einen Anspruch darauf haben. Unser Grundverständnis lautet also: Jene, die wirklich Asyl brauchen, sollen dieses rasch bekommen.

Noch einmal unser Ziel: Jene, die Asyl brauchen, werden es rasch bekommen, den Missbrauch aber werden wir hintanstellen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dies steht auch im Einklang mit der Gen­fer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Unser Land Österreich darf nicht zu einem bevorzugten Zielland der internationalen Schlep­perorganisationen und des internationalen Menschenhandels werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Ich erteile es ihm.

 


13.24

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zum Kollegen Kößl, der jetzt nicht im Saal ist, bedanke ich mich sehr herz-


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