Nur wenn man sozusagen eine böse Stimmung machen will – und das tun Sie, Sie probieren es halt wieder einmal im Hinblick auf diese zwei Bundesländer –, dann darf man sich nicht wundern. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)
Herr Bundesminister! Was störend ist, ist, dass Sie von Asylmissbrauch reden, obwohl das Asylgesetz durch den Gesetzgeber missbraucht wurde. (Abg. Scheibner: Die Geschäftsordnung gilt für die Grünen gar nicht mehr, gell? – Im Ausschuss nicht und im Plenum nicht!) Nicht die Asylsuchenden, auch nicht die Zivildiener sind das Problem, sondern eine Politik, die Sie zu verantworten haben, aber auch Sie, die die Menschenrechte und auch die Verfassung missachtet. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.
13.41
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Um gleich zu Beginn meiner Ausführungen der Wahrheit die Ehre zu geben: Meine Kollegin Barbara Rosenkranz hat nicht davon gesprochen, dass die in Traiskirchen Untergebrachten dort eine Labstelle vorfinden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das hat sie nicht gemacht! Ich stelle eindeutig fest, sie hat davon gesprochen: Wenn Geschleppte nach Traiskirchen kommen, benutzen sie diese Einrichtung mitunter als Labstelle, um nachher wieder als Illegale entweder weitergeschleppt zu werden oder als Illegale unterzutauchen. Ich möchte dies hiermit klarstellen. (Abg. Öllinger: Nein, das ist keine Klarstellung! Von „mitunter“ war keine Rede!)
Zum Kollegen Parnigoni noch ganz kurz, der den Verfassungsgerichtshof beziehungsweise die Aufhebung einiger, nämlich genau dreier Punkte dieses Asylgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof bemüht hat. Ich darf Sie schon daran erinnern, wie es zu Ihrer Regierungszeit der geübten Praxis entsprach: Immer dann, wenn Sie sich nicht sicher waren, haben Sie ein Verfassungsgesetz oder eine Verfassungsbestimmung daraus gemacht, wodurch die Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof, ein Gesetz aufzuheben, nicht gegeben war. Davon haben Sie damals reichlich Gebrauch gemacht.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es um drei Punkte geht, die dezidiert schon genannt wurden, und bei diesen drei Punkten sind es Teile, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat.
Wichtig ist mir die Feststellung, dass Österreich immer ein Land war, das offen war für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt wurden, die Probleme hatten und zu uns gekommen sind. Österreich ist nach wie vor offen und wird es auch bleiben. (Abg. Öllinger: Daran lassen Sie zweifeln!) Aber, geschätzte Damen und Herren, was Österreich nicht ist: Österreich ist kein Einwanderungsland!
Aus dem Vergleich der Zahl der Asylsuchenden, die wir hier in Österreich vorfinden, mit den diesbezüglichen Zahlen anderer Länder, beispielsweise Frankreich, Großbritannien, Deutschland, lässt sich eindeutig eine Schlussfolgerung ziehen. Vergleichen wir Deutschland und Österreich: Deutschland hat ungefähr eine zehnmal so große Bevölkerung wie Österreich. 64 Prozent der Zahl der Asylsuchenden, der Asylwerber in Deutschland haben wir hier in Österreich. Das heißt, wir haben nur 10 Prozent der Bevölkerung verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland, aber wir haben 64 Prozent an Asylsuchenden, gemessen an der Zahl, die wir in Deutschland vorfinden.