Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 92

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10 Minuten verfügt. Die Stellungnahme von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären soll nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


14.19

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Der Redner dreht mehrere Schriftstücke um. – Abg. Grillitsch: Ist das der richtige Zettel?) – Da ist ein Zettel hier beim Rednerpult noch übrig geblieben; das ist nicht zum Untersuchungsgegenstand passend. Ich habe mich nur vergewissert, keine Angst, meine Damen und Herren.

Die Fragestellung, die aufgeworfen ist hinsichtlich der Begründung des Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Typenentscheidung, Kaufvertrag und Gegengeschäfte betreffend Eurofighter, zieht sich unter anderem – ich will da gar nicht weiter ausholen – auch durch den vorliegenden Rechnungshofbericht.

Es ist Ihnen ja bekannt, dass sehr viele Dokumente existieren, die viel weiter gehende Vorwürfe beinhalten. Ich möchte mich gemeinsam mit Ihnen der – wie ich meine – sehr nützlichen Übung unterziehen (Zwischenruf des Abg. Großruck), einfach nur beim vor­liegenden Rechnungshofbericht zu bleiben, Kollege Großruck, jenem Rechnungshof­bericht, auf den Sie sich so gerne beziehen. Ich darf Ihnen versichern, dass auch wir in der Lage sind, den vorletzten Absatz der Kurzfassung dieses Berichtes richtig zu inter­pretieren, und ich sage es gleich jetzt, damit wir es nachher nicht immer hören müs­sen – ich ersuche also die geschätzten Nachredner, sich vielleicht darauf einzustel­len –: Es heißt dort im vorletzten Absatz, dass das Produkt Eurofighter „zutreffend als Bestbieter“ – und jetzt kommt es – „unter Zugrundelegung der ... festgesetzten Maß­stäbe“ ermittelt wurde.

Warum betone ich das so sehr? Weil im Gros dieses Rechnungshofberichts – vielleicht unterziehen Sie sich dann der Mühe, dort Nachschau zu halten; es sind ja einige Pas­sagen in dem Ihnen vorliegenden Antrag zu diesem Untersuchungsausschuss in der Begründung wiedergegeben –, in diesen zentralen Passagen ... (Der Geräuschpegel im Saal ist hoch.) – Man hat eigentlich den Eindruck, dass absichtlich der Lärmpegel im Saal hoch gehalten wird, aber sei’s drum! – Ich sage, dass diese Maßstäbe, um die es nun geht, hinsichtlich ihres Zustandekommens tatsächlich überprüft werden müss­ten. Wie steht es nun um das Festsetzen dieser Maßstäbe? Ist nicht dort die vergabe­rechtliche Crux womöglich zu finden? In der Tat!

Ich gehe jetzt nur ein paar Beispiele mit Ihnen durch. Ich halte mich dabei ganz genau an den Rechnungshofbericht und darf darauf verweisen, dass wir dort eine Auskunfts­person vorgefunden haben – muss man geradezu sagen – mit Bundesminister Platter, den uns hier die Mehrheit anempfohlen hat. Wir haben uns dann breitschlagen lassen, und entgegen allen Ausführungen, die Sie vielleicht von Ihren Kollegen in den Regie­rungsfraktionen hören, hat Platter die zentralen Fragen nicht beantwortet – und er konnte es auch gar nicht. Diese Fragen wären folgende:

Ich komme zurück auf die erwähnte Zahlungsvariante. Es ist aus dem Rechnungshof­bericht klar ersichtlich, dass die Auswahl der Zahlungsvariante in Wahrheit die Typen­entscheidung festgelegt hat! Ich zitiere wörtlich: „letztendlich ausschlaggebend“! – Und jetzt kommt es: In einer anderen Passage schreibt der Rechnungshof, er – der Rech­nungshof – vermisse die schriftliche Festlegung – nunmehr aber – des Bundesminis­teriums für Finanzen. Die haben das nämlich anempfohlen, und ein entsprechender Aktenvermerk im Verteidigungsministerium findet sich erst am 24. Juni 2002.

Meine Damen und Herren! Was heißt denn das? – Es wurde dann die Zahlungsvari­ante festgelegt, als die Varianten der Bewertungskommission vorlagen. Was glauben


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