Sport, wenn es darum geht, Menschen vom Drogenkonsum abzuhalten. Auch da sollte man fragen, ob man nicht andere Prioritäten zu setzen hat. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Heinzl.)
Ich habe mir die Budgetbegleitgesetze aus der Sicht der Familiensprecherin angeschaut. Frau Staatssekretärin Haubner hat ja in den entsprechenden Ausschüssen wieder festgestellt, dass die Politik für Familien ein wichtiges Anliegen der Regierung ist. Wir müssen alles investieren, um für jüngere Menschen Familie lebbar und leistbar zu machen, hat sie dort gesagt. Da frage ich mich: Wie sorgfältig gehen Sie denn bei der Budgetierung in diesem Bereich um?
Der Löwenanteil des Budgets schlechthin in familienpolitischen Fragen ist der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds. Da waren die Ausgaben im Jahr 1999 noch 7,33 Prozent des Budgets; jetzt liegen sie bei 8,74 Prozent. Das ist eine Steigerung von 1,6 Milliarden €, die hauptsächlich auf das Kinderbetreuungsgeld zurückzuführen ist.
Nun kann man sagen: Das Kinderbetreuungsgeld wollten wir einführen, das wollten wir gerne haben, und das haben wir daher gemacht. – Aber Sie haben sich nicht überlegt, wie Sie das überhaupt finanzieren, denn der FLAF ist mittlerweile leer geräumt, ist ausgeblutet. Aber nicht nur der FLAF, sondern auch der Reservefonds, der hinter dem FLAF steht, ist leer. Das heißt, er hat ein „Vermögen“ – unter Anführungszeichen – von 935 Millionen, aber das ist kein Vermögen, sondern das ist ein Minus! Es klafft ein riesiges Loch in diesem Bereich, in dem es darum geht, Leistungen für Familien sicherzustellen. Also von einem „Fonds“ kann in diesem Bereich schon lange keine Rede mehr sein, sondern Sie haben eine riesige Grube gegraben, wo Sie jetzt jedes Jahr nach und nach hineinschaufeln und versuchen, das irgendwie auszugleichen. Aber von einem Familienlastenausgleichsfonds kann schon lange nicht mehr gesprochen werden!
Was tun Sie jetzt im Budgetbegleitgesetz? – Sie gehen her und ziehen aus diesem ohnedies schon so leer geräumten FLAF 20 Millionen € ab: als „Verwaltungsaufwand bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes“, also für die Abwicklung der Familienbeihilfe. – Das heißt, aus diesem Fonds nehmen Sie 20 Millionen € und geben diese den Finanzämtern, damit sie etwas tun, was ihre ureigenste Aufgabe ist (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist keine ...!), nämlich für die Verteilung der Familienbeihilfe zu sorgen. (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist keine Kernaufgabe eines Finanzamts!) – Natürlich ist das eine Kernaufgabe der Finanzämter! – Dann gehen Sie her und räumen aus diesem leer geräumten Topf zusätzlich Gelder aus, die Sie der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse dafür zahlen müssen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld auszahlt und die gesamte Abwicklung in diesem Bereich ermöglicht.
Das heißt, zuerst verabschieden Sie sich von Kernaufgaben des Staates – es handelt sich hier eindeutig um eine Aufgabe, die Bundesaufgabe ist! – und übergeben das jemand anderem, und die Kosten dafür nehmen Sie aus diesem leeren Fonds heraus. Dann sind Sie noch ganz stolz und sagen: Wir bauen immer mehr Personal ab, wir haben immer weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! – Nun, wenn Sie die Aufgaben, die als Staatsaufgaben eigentlich unsere Aufgaben sind, andere tun lassen, dann kann man das leicht so machen, wenn Sie das Geld noch dazu von diesem ohnehin defizitären Topf nehmen.
Der dritte Punkt sind 14 Millionen, die Sie als Ausgleichszahlungen für Fördermaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz nehmen. Das heißt, auf der einen Seite führen Sie Studiengebühren ein, holen sich dort Finanzmittel hinein, und auf der anderen Seite finanzieren Sie dann wieder Fördermaßnahmen aus dem Bereich des FLAF, damit hier Löcher gestopft werden, die Sie zuerst selbst in anderen Bereichen graben.