jetzt beschlossen, einheitliche Kosten- und Leistungsrechnungen in allen Zentralstellen des Bundes verpflichtend einzuführen.
Diese Ergebnisse sind natürlich besonders wichtig, um einerseits ressorteigene, andererseits ressortübergreifende Informationen zu liefen, um darauf aufbauend dann eine Kostenträger-Rechnung zu erstellen. Es geht hier vorwiegend um Budget- und Personal-Controlling, Leistungs-Controlling, Kennzahlenvergleiche, Benchmarking, Auswertungen – also viele, viele Möglichkeiten mit dem Ziel der Bereitstellung von aktuellen und strukturierten Informationen zur Budgetsteuerung, also Informationen und Grundlagen zur Straffung der Organisationsstrukturen, Verbesserung der Qualität der Standards und Aufgabenplanung bei gleichzeitiger Reduzierung des Stellenplanes.
Geschätzte Damen und Herren! Allein diese Gesetzesmaterie sichert, dass die Verwaltungsreform erfolgreich weitergeführt wird.
Ein anderer Bereich dieses Budgetbegleitgesetzes betrifft die Änderung des Bundesforstegesetzes. 1997 wurde die Österreichische Bundesforste AG errichtet. Hier geht es im Wesentlichen um die Pensionsanwartschaften. Der Großteil dieser Pensionsanwartschaften wurde bereits im Jahr 1999 auf Grund des Übertrittes der meisten ehemaligen Mitarbeiter der Bundesforste in den neuen Kollektivvertrag eingebracht, oder sie wurden letztlich im Jahr 2000 im Rahmen eines Sozialplanes abgefunden.
Nunmehr, geschätzte Damen und Herren, geht es um eine klare Regelung zwischen dem Bund auf der einen Seite und der Österreichischen Bundesforste AG auf der anderen Seite bezüglich der verbleibenden Pensionsverpflichtungen, indem der Bund die von der Gesellschaft getragenen Pensionsversicherungen übernimmt. Der Vorteil ist, dass die Aufsplitterung der pensionsrechtlichen Vollziehungskompetenz beseitigt wird. Als Gegenleistung hat die Österreichische Bundesforste AG einen Beitrag von 100 Millionen € einzubringen.
Geschätzte Damen und Herren! Der Weg für eine weiterhin gesunde und erfolgreiche Budgetpolitik dieser Bundesregierung ist vorgezeichnet! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)
12.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.01
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Kurzbauer, es freut mich ja, dass es Sie freut, dass die Kurse des ATX steigen. Das heißt aber nichts anderes, als dass damit der Besitzanteil und die Einkünfte aus Finanzvermögen in Österreich steigen. Die Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher, denen Sie jetzt „großartig“ zwei Prozent Steigerung – nach acht Jahren – als Almosen geben, die haben von den Steigerungen des ATX nichts! (Abg. Heinzl: Die Arbeitslosen auch nicht!) – Diese Zusammenhänge sollten Sie einmal sehen. Es geht nicht nur darum, dass die Wirtschaft floriert, sondern es ist auch die Frage, wer davon profitieren kann und wem das zugute kommt, und da würden wir andere Prioritäten setzen, als Sie das derzeit in Ihrer Regierung tun. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)
Kollege Lichtenegger hat den Sport wieder als eine mögliche Form der Drogenprävention angepriesen, und er hat auch auf Traiskirchen hingewiesen. Das unterstreichen wir gerne, dass der Sport ein wichtiges Mittel ist. Ich bin nur der Überzeugung, dass sowohl die Möglichkeit, arbeiten zu dürfen und arbeiten zu können, als auch die Möglichkeit einer menschenwürdigen Unterbringung mindestens genauso wichtig sind wie der