Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 68

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den Pensionszeiten angerechnet, genauso wie die Kinderbetreuung, was natürlich vielen Frauen zu einer Pension verhilft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

Eine positive Veränderung beschließen wir auch bei der Pflege von behinderten Perso­nen. Hier ist eine Verlängerung der Zuschüsse von 30 auf 40 Jahre vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Das ist die verantwortungsvolle Sozialpolitik dieser Bun­desregierung, und dafür bedanke ich mich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

12.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Grasser, der jetzt hoffentlich beim Schnitzelessen ist, damit er sich sozusagen irgendwie stärkt, weil das, was er heute bisher geliefert hat, ja wenig erleuchtend war (Abg. Neudeck: Wir sind ja nicht in der Kirche!), hat heute – darauf möchte ich verweisen – seinen Appell in den Raum gestellt, man möge doch seriös und sachlich bleiben. (Abg. Dr. Brinek: ... Schweinsbraten!)

Meine Damen und Herren, „seriös und sachlich“: Offensichtlich hat der Herr Bundes­minister heute sich selbst gemeint (Abg. Neudeck: Sind Sie auch ein bisschen verdun­kelt? – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), weil er ja letztens in einer völlig überzogenen Budgetrede davon gesprochen hat, die Quadratur des Krei­ses geschafft zu haben. Davon kann natürlich absolut nicht gesprochen werden! (Abg. Neudeck: Haben Sie es nachgerechnet?) Wir haben heute in der Aktuellen Stunde auch gehört, was im Bereich Wissenschaften, was im Bereich Universitäten für ein Handlungsbedarf vorhanden wäre. Aber da sind in diesem Budget aus unserer Sicht überhaupt keine Signale gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte auf zwei Bereiche dieser Begleitgesetze eingehen, einerseits auf die Sied­lungswasserwirtschaft, andererseits auf die Bundesforstegesetz-Novelle.

Meine Damen und Herren! Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft besteht doch ein Reformstau, der schon seit Jahren bekannt ist, ein Reformstau insofern, als wir im Kanalisationsbereich bereits eine Anschlussquote von 86 Prozent haben, also eine hohe Anschlussquote, aber das mögliche Einsparungspotential nach wie vor nicht ge­nutzt wird. Eine Studie des IHS spricht eindeutig davon, dass 20 bis 30 Prozent im laufenden Betrieb möglich wären.

Wir haben immer wieder Vorschläge gebracht, dass dezentrale Lösungen, dass ge­nossenschaftliche Systeme und eine stärkere regionale Vernetzung genutzt werden müssen. Nichts davon findet sich in dem Umweltförderungsgesetz, das hier vorgelegt wurde, geschweige denn ein verpflichtender Einsatz von Planungswettbewerben, die kostenminimierend sind. Das wissen wir: Ein Planungswettbewerb bei Abwasserent­sorgungsanlagen kann zu massiver Kostenreduktion führen. Ein solcher Planungswett­bewerb ab 200 Einwohnergleichwerten wäre eine Maßnahme gewesen, die auch wie­der den Kleingemeinden, den ländlichen Räumen geholfen hätte, hiefür günstigere, bessere Lösungen zu entwickeln.

Umweltpolitisch lässt dieses Budgetbegleitgesetzpaket alles zu wünschen übrig. Es gibt kaum mehr Geld für Klimaschutzmaßnahmen, das ist aus unserer Sicht völlig un­zureichend. Die entsprechenden Beschlüsse zur Steuerreform 2005 haben wir bereits


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