triebe sollen einen finanziellen Beitrag (Umlage) leisten; die Betriebe sowie die überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die tatsächlich eine qualitativ hochwertige Lehrlingsausbildung anbieten, sollen finanzielle Mittel erhalten. Dabei sind auch Möglichkeiten der Einbeziehung öffentlicher Mittel zu prüfen. Ein solcher Lastenausgleich soll Betriebe anregen, erstmals Lehrlinge auszubilden beziehungsweise mehr Lehrlinge als bisher und auch in neuen, zukunftsträchtigen Lehrberufen auszubilden. Darüber hinaus soll die Qualität der Ausbildung gefördert werden; so soll zum Beispiel besonders honoriert werden, wenn die Qualifikationen über das Berufsbild hinaus vermittelt werden oder eine Weiterbildung der Ausbilder/innen erfolgt.“
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Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, Sie können nun zeigen, ob Sie wirklich gewillt sind, der Jugend auch eine Zukunft zu geben – oder ob Sie nur Maßnahmen zu Lasten der Jugend beschließen, wie Sie es mit Ihren Pensionsreformen derzeit in Permanenz tun. (Beifall bei der SPÖ.)
12.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste ist Frau Abgeordnete Machne zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.17
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie mir als Obfrau des Gesundheits- und Sozialsprengels Lienz einige Gedanken zum Bundespflegegeldgesetz. Dieses und die entsprechenden Gesetze der Länder sind mit 1. Juli 1993 in Kraft getreten und brachten eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst rasch und nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei, und es war und ist an und für sich eine großartige Sache für unsere älteren Menschen.
Mit 1. Jänner 2005 ist nun eine Valorisierung des Pflegegeldes um zwei Prozent vorgesehen. In Anbetracht der doch knappen Budgetmittel ist es meiner Meinung nach eine anerkennenswerte Leistung des Bundes, sich für diese Erhöhung zu entschließen. Wie wir alle wissen, werden die Menschen immer älter und wird die Lebenserwartung immer höher, und deshalb werden auch in Zukunft die ambulanten Dienste eine immer größere Rolle spielen und eine größere Bedeutung haben. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar und ist keine Einkommenserhöhung. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht aber doch sehr vielen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung.
Wir müssen auch jene Menschen unterstützen, die es unseren älteren und pflegebedürftigen Mitbürgern ermöglichen, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die zweiprozentige Erhöhung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für viele ältere Menschen ist es besonders wichtig – und hier spreche ich aus eigener Erfahrung mit einer 94-jährigen Mutter –, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Eine sehr große Verantwortung liegt hier bei den pflegenden Familien und insbesondere bei den Frauen. Nun wird ja auch die Zeit, in der Familienangehörige gepflegt werden, bei