Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, wir waren informiert, Sie würden einen Entschließungsantrag einbringen. Das ist jedoch nicht der Fall gewesen!
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Seine freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.47
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese Regierung hat die Valorisierung des Pflegegeldes versprochen und allen Unkenrufen zum Trotz kommt sie nun auch mit 2 Prozent. Natürlich würde auch ich als Betroffener mir viel mehr wünschen, aber man muss auch sehen, dass 2 Prozent 30 Millionen € sind, und das ist ja nicht gerade wenig. Wenn es heißt, das sei gar nichts, dann ist das bis zu einem gewissen Grad ärgerlich, denn es gab auch Zeiten, als die SPÖ den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Sozialministerin stellte und es keine Valorisierung gab. Natürlich gab es auch damals eine schwierige Budgetlage, aber die Situation hat sich nicht gerade verbessert. Auf Grund der schwierigen Wirtschaftssituation und der Weltkonjunktur ist auch jetzt gerade die Budgetlage sehr angespannt, und es ist daher heute ein viel größerer politischer Kraftakt als 1996, das Pflegegeld zu valorisieren. Dass die Versäumnisse nicht in einem Schritt aufholbar sind, ist für mich verständlich, aber ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass das keine einmalige Aktion bleiben wird, sondern eine Trendwende markiert, dass also nunmehr jährlich eine Valorisierung stattfinden wird.
Neben der Valorisierung muss aber auch das Pflegegeldsystem dringend weiterentwickelt werden. Auf der einen Seite braucht es Unterstützung für pflegende Angehörige, die vermehrt angeboten werden muss. 80 Prozent aller zu Pflegenden werden zu Hause von den Angehörigen betreut und gepflegt, und dafür braucht es mehr ambulante Dienste, eine bessere prophylaktische Beratung und auch Tagesstrukturen.
Weiters müsste auch die Einstufung der pflegenden Menschen verbessert werden. Mängel gibt es hier zum Beispiel bei behinderten Kindern. Hier wird argumentiert, dass die Mutter ohnehin eine 24-stündige Aufsichtspflicht habe, aber das kann natürlich nicht so eins zu eins umgelegt werden, da ein behindertes Kind selbstverständlich einen viel größere Pflegeaufwand verlangt und die Mutter auch nicht so einfach einen Ersatz findet.
Auf der anderen Seite muss für junge behinderte Menschen das System der persönlichen Assistenz ausgebaut beziehungsweise überhaupt errichtet werden. Es ist nämlich eine unerträgliche Situation, wenn junge behinderte Menschen im Altersheim landen, auf einem Abstellgleis, wo es keine Chance mehr gibt, eine Lebensperspektive zu entwickeln, wo es auch keine Chance gibt, einen Beruf zu ergreifen.
In diesen Bereichen braucht es dringend Weiterentwicklungen, und ich werde mich dafür einsetzen, dass diese auch stattfinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.51
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr
Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.52
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Budgetbegleitgesetz kann man sagen, dass nicht alle Maßnahmen dieser Regierung grundsätzlich zu verurteilen sind. Wenn man die Änderung des Glücksspielgesetzes betrachtet, dann erkennt man durchaus eine Tendenz in die richtige Richtung, die Deckelung insbesondere für den Sportbereich aufzulösen und eine Mindestzuteilung von 40 Millionen € an