Wenn Ihnen das noch nicht ernst genug ist,
dann mache ich Sie darauf aufmerksam, dass diese lapidaren Sätze hier
möglicherweise ... (Zwischenrufe der Abg. Dr. Fekter.) –
Natürlich ist das geschäftsordnungskonform, das kann man schon machen, wenn Sie
hier auf die Rechtslage hinweisen, aber diese Vorgangsweise widerspricht
jedenfalls formal einer anderen einfachgesetzlichen Bestimmung, nämlich jener
des Bundeshaushaltsgesetzes. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie müssen
die Rechtslage doch kennen!)
Jetzt schaue ich einmal die Mitglieder des Budgetausschusses und des Finanzausschusses an. Herr Abgeordneter Rasinger, der hier aufmerksam mit dem Kollegen Auer schwätzt, sollte dieses einstellen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo ist Ihr Klubobmann?) Herr Abgeordneter Auer, widerspricht diese Vorgangsweise dem Bundeshaushaltsgesetz, ja oder nein? – Es steht hier kein Wort über die finanziellen Auswirkungen! Wäre das erstens korrekterweise nicht mit 25 oder 22 Artikeln der Fall? – Das wird ja schon als Fortschritt gefeiert: das Waffengesetz in besonderer Verbindung mit dem Arbeitslosengesetz. Der Herr Finanzminister hat ja schon dargebracht, wie toll das ist. Das sei ein Fortschritt: früher 90 Artikel, jetzt 30. – Super, Applaus, spitze! – Das hatten wir alles schon.
Aber in der ernsthaften Auseinandersetzung
fehlt hier wenigstens die formale ... (Abg. Prinz: Herr Kollege,
Sie gehören ins Burgtheater!) – Ja, Kollege Prinz, auch wenn in Ihrem
Wahlkreis die Aufklärung noch nicht wirklich Einzug gehalten hat (Heiterkeit
und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), so erklären Sie
Ihren Wählerinnen und Wählern, wie Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren
können, dass das, wenn Sie jetzt hier zustimmen, ohne die finanziellen
Auswirkungen dieses Gesetzes begründen zu können, in Wirklichkeit, weil das ja
nicht einmal dabeisteht, dem Bundeshaushaltsgesetz widerspricht! (Abg.
Dr. Fekter: Das ist doch in der Arbeitslosenversicherung geregelt!
Hätten Sie aufgepasst!)
Es ist Ihnen alles Wurscht, Hauptsache Sie stimmen zu! Bei Ihnen muss man das nicht so oder so halten (Abg. Mag. Kogler dreht und wendet ein Exemplar des gegenständlichen Abänderungsantrages), bei Ihnen reicht das auch! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
14.16
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über
den Gesetzentwurf in 657 der Beilagen. (Abg. Dr. Jarolim: ...
ein wahres Wort gelassen ausgesprochen!)
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom Zusatzantrag beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf Artikel 16 bezieht.