Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 107

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für den Nahverkehr bleiben trotz gestiegener Aufwendungen für 2005 gleich. (Abg. Wittauer: 4,3 Milliarden ...!)

Geschätzte Damen und Herren! Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellt auch die Neuverteilung der Emissionsrechte für die Zeit 2008 bis 2012 dar. Dieser Zustand trägt nicht wirklich dazu bei, die Unternehmen zu langfristigen, umweltfreundlichen Investi­tionen zu animieren. (Abg. Wittauer: 95 Prozent!) Zusätzlich fehlen im Emissionszerti­fikategesetz auch entsprechende Anreize. (Abg. Krainer – in Richtung Abg. Wittauer –: Kollege Wittauer, Sie kommen eh noch zwei Mal dran!) Unsere Forderungen nach einem eigenen Fördertopf für spezielle Energiesparmaßnahmen sind nicht anerkannt.

Zusammengefasst bleibt dem Emissionszertifikategesetz auch nach dieser Novellie­rung ein „Unbefriedigend“. Daher werden wir der heutigen Novellierung nicht zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeord­neter Sieber zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.42

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor wenigen Tagen hat nun endlich auch Russland nach zähen Verhandlungen das Kyoto-Protokoll unterzeichnet. (Abg. Krai­ner: Unterzeichnet hat es schon seit vielen Jahren!) Damit kann das weltweit wich­tigste Klimaschutzabkommen in Kraft treten. Leider weigern sich die USA, China und auch Australien nach wie vor, dieses Abkommen zu unterzeichnen.

Luftverschmutzung macht nicht vor Staatsgrenzen Halt und kann daher nur gemein­schaftlich in den Griff bekommen werden. Da Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht zugestimmt haben, ist das Emissionszertifikategesetz ohne Ihr Zutun in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt der heimischen Industrie und der Energieerzeu­gung die Möglichkeit, sich ab 2005 am gemeinschaftsweiten Handel mit Emissionszer­tifikaten zu beteiligen, und bietet ihnen einen Anreiz, in abgasarme Produktionsmetho­den zu investieren.

Die Europäische Kommission hat nun bei der Prüfung des österreichischen Zuteilungs­plans festgestellt, dass eine Regelung betreffend den Transfer von stillgelegten Anla­gen auf bestehende Anlagen desselben Inhabers mit der Richtlinie unvereinbar ist, hat aber dem Zuteilungsplan mit der Auflage zugestimmt, dass diese Regelung beseitigt wird. Diesem Zweck dient die vorgelegte Novelle der Bundesregierung. Um Rechts­sicherheit für Anlageninhaber zu schaffen, wird unser Bundesminister per Bescheid feststellen, dass Anlagen, die keine oder nur mehr geringe Emissionen aufweisen, weil deren Produktion auf andere Anlagen desselben Eigentümers übertragen wurde, nicht als stillgelegt gelten.

Außerdem haben sich im Vollzug des EZG, vor allem hinsichtlich des Genehmigungs­verfahrens, einige Bestimmungen in der Praxis als nicht klar genug herausgestellt. Be­sonders die Behördenzuständigkeit im Genehmigungsverfahren und die Mindestanfor­derungen an den Genehmigungsantrag sind hiervon betroffen. Die Regelungen in der Verordnungsermächtigung für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen werden in Zukunft direkt im EZG zu finden sein.

Hochwasser und Dürre haben uns drastisch vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch eine Bedrohung für Österreich darstellt. Auf dem Energie- und Verkehrssektor wird daher auf marktwirtschaftlich orientierte Instrumente wie eben den Emissionshan­del gesetzt. Dabei gilt es jedoch, umsichtig und mit Hausverstand vorzugehen, damit einerseits der Klimawandel gestoppt, aber andererseits das Wirtschaftswachstum nicht


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