Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 113

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legt auch das hervorgekommene Budgetdefizit für 2005 das Vorhandensein von Ein­sparungspotentialen auf Grund extern zugekaufter Beraterleistungen.

Der von Finanzminister Grasser in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 10. Dezember 2003 zitierte Leitsatz „ein Berater ver­dient sich selbst!“ und dessen Falsifikation können anhand eines einfachen Beispieles dargestellt werden:

Für die Beratung der Republik Österreich bei Privatisierungsschritten hinsichtlich eines Restvermögens der DDSG wurde ein Beratungsunternehmen mit der so genannten „Verhandlungsassistenz“ beauftragt. Die Kosten dieser Leistung betrugen 10.000 € – das Einsparungspotential wurde von Finanzminister Grasser mit 7,91 Mio € ange­geben. Bei den angegebenen Einsparungen handelte es sich ausschließlich um den Verkaufspreis der gegenständlichen Liegenschaft.

Diesbezüglich ist nach wie vor vollkommen unklar warum der Finanzminister eine Ver­handlungsassistenz beim Verkauf von DDSG-Liegenschaften benötigte und warum das Einsparungspotential in Höhe des Verkaufspreises angegeben wurde. Aus diesen An­gaben des Finanzministers muss geschlussfolgert werden, dass es dem Finanzminis­terium ohne private Assistenz nicht möglich ist, Liegenschaften zu verkaufen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass sämtliche von Finanzminister Grasser angegebenen Einsparungspotentiale unabhängig von der Beratungsleistung entstanden sind bzw. bei Verkäufen von staatlichem Eigentum mit dem entsprechenden Kaufpreis ausgewiesen wurden. Aus den Beraterverträgen entstanden lediglich Kostenbelastungen für den Steuerzahler auf Grund der Honorarzahlungen sowie der gleichzeitigen Besoldung der ressortintern zuständigen Beamten.

Neben privaten Beratungsdienstleistungen wurde seit Amtsantritt der schwarz/blauen Bundesregierung die Anzahl der Bediensteten in den Ministerbüros auf bisher noch nie dagewesene Personalstände aufgestockt. Die rechtliche und politische Verantwortung für diese Verschwendung von Steuermittel haben die jeweiligen Mitglieder der Bundes­regierung zu tragen, letztlich aber vor allem der Finanzminister, der die Gewährung von Gehältern für Ministersekretäre in der Höhe von bis zu 15.000 € monatlich, die Entsen­dung von MitarbeiterInnen in bis zu acht Aufsichtsräte, den Abschluss von Arbeitsleih­verträgen zum Schaden der Republik und zur Umgehung von bestehenden Gesetzen tolerierte und durch diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen die Budgetwahrheit durch Verrechnung der Refundierungskosten für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand unterstützte.

Durch die Versetzung von hunderten Beamten in den Ruhestand bzw. in den Karenz­urlaub vor Ruhestand gemäß dem §§22a und 22c des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes (so genannte „Chance 55“) ergeben sich Kosten für die Republik Österreich in Gesamtausmaß von mehr als 350 Mio €, denen keine Gegenleistungen gegenüber stehen. Die defacto-Pensionierung von arbeitsfähigen, gut ausgebildeten Staatsdie­nern basierte zum größten Teil auf rein politischen Motiven.

Durch den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde Staatsvermögen unwie­derbringlich veräußert. Für diesen Verkaufsvorgang sind wiederum Beratungskosten in Höhe von 10,9 Mio € angefallen. Die budgetären Auswirkungen dieser Veräußerung ist klar am Regierungsentwurf eines Bundesfinanzgesetzes 2005 erkennbar – trotz Abver­kaufs von nur einmalig vorhandenen Staatsvermögen erhöhen sich die Staatsschulden auf ein Höchstausmaß.

Auch die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staats­nahen Wirtschaft sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vertragsgestaltungen prägten das Bild der Verschwendungspolitik von Finanzminister Grasser und beruhten


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