legt
auch das hervorgekommene Budgetdefizit für 2005 das Vorhandensein von Einsparungspotentialen
auf Grund extern zugekaufter Beraterleistungen.
Der
von Finanzminister Grasser in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses am 10. Dezember 2003 zitierte Leitsatz „ein
Berater verdient sich selbst!“ und dessen Falsifikation können anhand eines
einfachen Beispieles dargestellt werden:
Für
die Beratung der Republik Österreich bei Privatisierungsschritten hinsichtlich
eines Restvermögens der DDSG wurde ein Beratungsunternehmen mit der so
genannten „Verhandlungsassistenz“ beauftragt. Die Kosten dieser Leistung
betrugen 10.000 € – das Einsparungspotential wurde von Finanzminister
Grasser mit 7,91 Mio € angegeben. Bei den angegebenen Einsparungen handelte es
sich ausschließlich um den Verkaufspreis der gegenständlichen Liegenschaft.
Diesbezüglich
ist nach wie vor vollkommen unklar warum der Finanzminister eine Verhandlungsassistenz
beim Verkauf von DDSG-Liegenschaften benötigte und warum das
Einsparungspotential in Höhe des Verkaufspreises angegeben wurde. Aus diesen Angaben
des Finanzministers muss geschlussfolgert werden, dass es dem Finanzministerium
ohne private Assistenz nicht möglich ist, Liegenschaften zu verkaufen.
Insgesamt
ist festzuhalten, dass sämtliche von Finanzminister Grasser angegebenen
Einsparungspotentiale unabhängig von der Beratungsleistung entstanden sind bzw.
bei Verkäufen von staatlichem Eigentum mit dem entsprechenden Kaufpreis
ausgewiesen wurden. Aus den Beraterverträgen entstanden lediglich
Kostenbelastungen für den Steuerzahler auf Grund der Honorarzahlungen sowie der
gleichzeitigen Besoldung der ressortintern zuständigen Beamten.
Neben
privaten Beratungsdienstleistungen wurde seit Amtsantritt der schwarz/blauen
Bundesregierung die Anzahl der Bediensteten in den Ministerbüros auf bisher
noch nie dagewesene Personalstände aufgestockt. Die rechtliche und politische
Verantwortung für diese Verschwendung von Steuermittel haben die jeweiligen
Mitglieder der Bundesregierung zu tragen, letztlich aber vor allem der
Finanzminister, der die Gewährung von Gehältern für Ministersekretäre in der
Höhe von bis zu 15.000 € monatlich, die Entsendung von MitarbeiterInnen
in bis zu acht Aufsichtsräte, den Abschluss von Arbeitsleihverträgen zum
Schaden der Republik und zur Umgehung von bestehenden Gesetzen tolerierte und
durch diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen die Budgetwahrheit durch
Verrechnung der Refundierungskosten für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand
unterstützte.
Durch
die Versetzung von hunderten Beamten in den Ruhestand bzw. in den Karenzurlaub
vor Ruhestand gemäß dem §§22a und 22c des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes
(so genannte „Chance 55“) ergeben sich Kosten für die Republik Österreich in
Gesamtausmaß von mehr als 350 Mio €, denen keine Gegenleistungen gegenüber
stehen. Die defacto-Pensionierung von arbeitsfähigen, gut ausgebildeten
Staatsdienern basierte zum größten Teil auf rein politischen Motiven.
Durch
den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde Staatsvermögen unwiederbringlich
veräußert. Für diesen Verkaufsvorgang sind wiederum Beratungskosten in Höhe von
10,9 Mio € angefallen. Die budgetären Auswirkungen dieser Veräußerung ist klar
am Regierungsentwurf eines Bundesfinanzgesetzes 2005 erkennbar – trotz
Abverkaufs von nur einmalig vorhandenen Staatsvermögen erhöhen sich die
Staatsschulden auf ein Höchstausmaß.
Auch die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staatsnahen Wirtschaft sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vertragsgestaltungen prägten das Bild der Verschwendungspolitik von Finanzminister Grasser und beruhten