Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 114

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auf massiven Gesetzesverstößen in den Unternehmen der staatsnahen Wirtschaft, darunter vor allem der Österreichischen Industrieholding AG. Insgesamt betrugen die zusätzlichen Kostenbelastungen seit dem Jahr 2000 durch Gehälter und Aufwands­entschädigungen sowie Spesen der ÖIAG-Leitungsorgane rund 1,4 Mio € (Stand Feb­ruar 2004). Bei den ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst dem Stellenbesetzungs­gesetz 1998 und der Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen gemäß diesem Gesetz zuwidergehandelt. Damit wurde eine Antiprivilegiengesetz­gebung in Kenntnis der negativen Folgen für die Steuerzahler bewusst durch den Vor­stand, den Aufsichtsrat und den Eigentümer, vertreten durch Finanzminister Grasser, missachtet.

Betrachtet man die Privatisierungen und Privatisierungsversuche des Finanzministers von staatlichen Unternehmen so ist keine nachhaltige, positive Entwicklung zugunsten des österreichischen Steuerzahlers erkennbar. Im Gegenteil der Verkauf von öffentli­chem Eigentum diente lediglich dem Stopfen von Budgetlöchern bzw. war dieser aus­schließlich ideologisch motiviert.

Die „Nachhaltigkeit“ des Sparsamkeitsverständnisses von Finanzminister Grasser zeigt sich auch in der Beschaffung von Dienstwägen. Obwohl Grassers Dienstauto, ein Audi des Typs A8, als zu teuer kritisiert wurde, werden nun mehr sämtliche Dienstwägen der Bundesregierung auf diesen Luxustyp umgestellt:

Innerhalb von 4 Jahren sollen 40 Fahrzeuge der Marke Audi A8 angekauft werden.

Den Fehlschlägen des Finanzministers seit 4.2.2000 stehen PR-Aktivitäten zu Höchst­preisen gegenüber. Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 8,5 Mio € ausschließlich für Werbung für Mag. Grasser verwendet. Die Persönlichkeitswerbung des Ministers gipfelte im Jahre 2001 in einem Inserat der Financial Times mit dem Konterfei des Finanzministers um rund 60.000 €.

Kritische Medien, wie die Stadtzeitung „Falter“, berichteten über Veranstaltungen von Finanzminister Grasser „im Casino, Opernhäusern und Kunsthallen“ samt „tausender Cocktails und Brötchen“. Die selbe Zeitung stellte diesbezüglich (berechtigt) die Frage, ob „hier das private Image eines Politikers mit öffentlichen Mitteln aufpoliert wird“ oder ob „der Sparefroh der Republik tief in den Staatssäckel greife“, um den Kurs seiner Ich-Aktie in die Höhe zu treiben (Falter 24/03).

Aus der dargelegten Gebarung des Finanzministers hinsichtlich der Ausgaben für Selbstdarstellung und PR-Maßnahmen ergibt sich auch eine große Besorgnis hinsicht­lich der Regierungsausgaben für das Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Seit Regierungsantritt wurden mindestens 72 Mio € von den Ressorts für Beratung und Werbung verschwendet – nunmehr ist eine Erhöhung dieser Ausgaben, die bereits den Höchstwert seit 1945 darstellen, zu befürchten. Auch ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diese beiden Anlassfälle bewusst zu parteipolitischen Einflussnahmen und der werbenden Darstellung von Personen nutzen wird, dies unter Heranziehung von Steuermittel, ungeachtet deren budgetärer Wid­mung. Gerade für das Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahre 2006 erscheint es wesentlich, die Werbeausgaben zu begrenzen und mittels einer sachlichen Normierung zu reglementieren. Einen entsprechenden Vorschlag des Rechnungshofes ignorierend hat es die Bundesregierung, allen voran der zuständige Finanzminister, unterlassen, eine entsprechende – bereits vom Rechnungshof ausge­arbeitete – Regelung gesetzlich umzusetzen.

Da die Budgetpolitik des Finanzministers ausschließlich von der Nachhaltigkeit der ständigen Ausgabenerhöhung sowie der Erhöhung der Staatsschulden geprägt ist, gleichzeitig wesentliches Staatsvermögen abverkauft wird und die Befürchtung nahe liegt, dass sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation in den nächsten


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