auf
massiven Gesetzesverstößen in den Unternehmen der staatsnahen Wirtschaft,
darunter vor allem der Österreichischen Industrieholding AG. Insgesamt betrugen
die zusätzlichen Kostenbelastungen seit dem Jahr 2000 durch Gehälter und
Aufwandsentschädigungen sowie Spesen der ÖIAG-Leitungsorgane rund 1,4 Mio €
(Stand Februar 2004). Bei den ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst dem
Stellenbesetzungsgesetz 1998 und der Verordnung der Bundesregierung betreffend
Vertragsschablonen gemäß diesem Gesetz zuwidergehandelt. Damit wurde eine
Antiprivilegiengesetzgebung in Kenntnis der negativen Folgen für die
Steuerzahler bewusst durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Eigentümer,
vertreten durch Finanzminister Grasser, missachtet.
Betrachtet
man die Privatisierungen und Privatisierungsversuche des Finanzministers von
staatlichen Unternehmen so ist keine nachhaltige, positive Entwicklung
zugunsten des österreichischen Steuerzahlers erkennbar. Im Gegenteil der
Verkauf von öffentlichem Eigentum diente lediglich dem Stopfen von
Budgetlöchern bzw. war dieser ausschließlich ideologisch motiviert.
Die
„Nachhaltigkeit“ des Sparsamkeitsverständnisses von Finanzminister Grasser
zeigt sich auch in der Beschaffung von Dienstwägen. Obwohl Grassers Dienstauto,
ein Audi des Typs A8, als zu teuer kritisiert wurde, werden nun mehr sämtliche
Dienstwägen der Bundesregierung auf diesen Luxustyp umgestellt:
Innerhalb
von 4 Jahren sollen 40 Fahrzeuge der Marke Audi A8 angekauft werden.
Den
Fehlschlägen des Finanzministers seit 4.2.2000 stehen PR-Aktivitäten zu Höchstpreisen
gegenüber. Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 8,5 Mio € ausschließlich
für Werbung für Mag. Grasser verwendet. Die Persönlichkeitswerbung des
Ministers gipfelte im Jahre 2001 in einem Inserat der Financial Times mit
dem Konterfei des Finanzministers um rund 60.000 €.
Kritische
Medien, wie die Stadtzeitung „Falter“, berichteten über Veranstaltungen von
Finanzminister Grasser „im Casino, Opernhäusern und Kunsthallen“ samt
„tausender Cocktails und Brötchen“. Die selbe Zeitung stellte diesbezüglich
(berechtigt) die Frage, ob „hier das private Image eines Politikers mit
öffentlichen Mitteln aufpoliert wird“ oder ob „der Sparefroh der Republik tief
in den Staatssäckel greife“, um den Kurs seiner Ich-Aktie in die Höhe zu treiben
(Falter 24/03).
Aus
der dargelegten Gebarung des Finanzministers hinsichtlich der Ausgaben für
Selbstdarstellung und PR-Maßnahmen ergibt sich auch eine große Besorgnis
hinsichtlich der Regierungsausgaben für das Jubiläumsjahr 2005 und den
österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Seit Regierungsantritt wurden
mindestens 72 Mio € von den Ressorts für Beratung und Werbung
verschwendet – nunmehr ist eine Erhöhung dieser Ausgaben, die bereits den
Höchstwert seit 1945 darstellen, zu befürchten. Auch ist davon auszugehen, dass
die Bundesregierung diese beiden Anlassfälle bewusst zu parteipolitischen
Einflussnahmen und der werbenden Darstellung von Personen nutzen wird, dies
unter Heranziehung von Steuermittel, ungeachtet deren budgetärer Widmung.
Gerade für das Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im
Jahre 2006 erscheint es wesentlich, die Werbeausgaben zu begrenzen und
mittels einer sachlichen Normierung zu reglementieren. Einen entsprechenden
Vorschlag des Rechnungshofes ignorierend hat es die Bundesregierung, allen
voran der zuständige Finanzminister, unterlassen, eine entsprechende –
bereits vom Rechnungshof ausgearbeitete – Regelung gesetzlich umzusetzen.
Da die Budgetpolitik des Finanzministers ausschließlich von der Nachhaltigkeit der ständigen Ausgabenerhöhung sowie der Erhöhung der Staatsschulden geprägt ist, gleichzeitig wesentliches Staatsvermögen abverkauft wird und die Befürchtung nahe liegt, dass sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation in den nächsten