Diese schlechte und mangelhafte Arbeit der Regierung ärgert mich in diesem Fall auch deshalb besonders, da wichtige Arbeitnehmerinteressen betroffen sind. Aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist doch vorrangig sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen, an denen die Verwendung ionisierender Strahlungsquellen unumgänglich ist, vor deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus weitestgehend geschützt werden.
Einige kritische Anmerkungen zu diesem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004. Bei einem Fund von herrenlosen radioaktiven Stoffen lastet eine zu große Verantwortung auf dem betrieblichen Strahlenschutzbeauftragten. Meiner Meinung nach müssten auch die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden. Weiters müssten die Meldepflichten der Unternehmen an das Zentrale Dosisregister formal schärfer formuliert und eine Missachtung müsste mit entsprechenden Sanktionen belegt werden, denn es kann sich dabei auch um Daten handeln, die später für die Wahrung eventueller sozial- beziehungsweise unfallversicherungsrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von immenser Wichtigkeit sein können. Auch die Übergangsfristen für die Beibringung der Sicherheits- und Störfallanalysen oder Notfallplanungen bis Ende 2008 sind meiner Meinung nach zu lang. Im Sinne einer erhöhten Kontrolle radioaktiver Stoffe wäre eine Verkürzung der Frist bis Ende 2006 sicherlich angemessener.
Bei all diesen Punkten sollte man nicht vergessen, dass es sich bei den gegenständlichen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen, die ionisierende Strahlung freisetzen, um Höchstgefährdungspotentiale für Leib und Leben der damit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Da kleine Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch besser sind als gar keine, stimmen wir dieser Novelle auch zu. (Beifall bei der SPÖ.)
17.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Wittauer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.42
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist schon wieder eigenartig, ich habe irgendwie das Gefühl, ich bin da in der falschen Vorstellung. Wir stimmen deshalb zu, weil ein Mindestmaß an Anforderungen des Arbeitsschutzes umgesetzt wird! Es ist das Gemeinschaftsrecht, und es ist verpflichtend, es umzusetzen, und wir setzen es um. Das ist einmal Faktum. (Abg. Silhavy: Man könnte es auch besser umsetzen!)
Die Vorredner behandelten sehr ausführlich den Inhalt – die Sozialdemokraten haben es halt wieder in die falsche Richtung gebracht. Wir begrüßen die Veränderungen und die Novellierung, weil sie mehr Sicherheit in einer sehr sensiblen Materie bringt, und stimmen dem Gesetz natürlich gerne zu.
Mir ist auch aufgefallen, dass des Öfteren von herrenlosen Strahlenquellen gesprochen wurde, und keiner weiß eigentlich, was das ist. Ich will das daher kurz sagen: Radioaktive Strahlenquellen, die aufgegeben, verlegt, ohne Genehmigung weitergegeben worden oder verloren gegangen sind, sind herrenlose Strahlenquellen, und auch diese werden wir in diesem Gesetz berücksichtigen. Ich erhoffe mir eine größere Kontrolle, mehr Sicherheit für die Bevölkerung, mehr Sicherheit im Arbeitsschutz, und ich meine, dass wir das mit der raschen Umsetzung auch erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.44