Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 159

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Stoffen wesentlich konkretisiert. Ein Verlust beziehungsweise Fund dieser Stoffe ist demnach unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen. Im Falle eines Fundes von herrenlosen radioaktiven Stoffen ist die zuständige Strahlenschutzbehörde zu verständigen, und diese hat nach der Beschlagnahme eine Wiederverwertung oder eine Entsorgung als radioaktiven Abfall zu veranlassen.

Für wichtig erachte ich auch, dass künftig Eigentümer beziehungsweise Käufer von radioaktiven Stoffen bei deren Einfuhr beziehungsweise Handel verantwortlich sind. Weiters kann der Landwirtschaftsminister auch per Verordnung die Zuständigkeit von Betrieben zur Wiederverwertung und Beseitigung von radioaktivem Material regeln und dann auch notwendige Schulungen entsprechend festlegen. Was den Verlust und die Beseitigung sowie den Diebstahl und die Entdeckung von Strahlenquellen betrifft, soll in Zukunft die Zusammenarbeit vor allem mit internationalen Behörden intensiviert und damit der notwendigen Prävention Rechnung getragen werden.

Hohes Haus! Ich halte vor allem diese soeben von mir genannten Bestimmungen des § 26 für einen Meilenstein in der Umweltpolitik. Endlich gibt es hier auch ein konkretes Instrumentarium beziehungsweise eine konkrete Vorgehensweise dafür, wie radioakti­ves Material zu behandeln ist.

Geschätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz enthält aber auch ausführliche Bestim­mungen betreffend Umsetzung und dergleichen. Auch was das zusätzliche Personal in diesem Zusammenhang betrifft, kostet es natürlich Geld. Aber die Prävention hat noch allemal weniger gekostet als eine entsprechende Bewältigung von Strahlenunfällen und ist weniger aufwendig als in diesem Zusammenhang entstehende Kosten. Auch eine Einsparung im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinfachung durch eine ebenfalls in diesem Gesetz vorgesehene Änderung des Maß- und Eichgesetzes kommt einer entsprechenden Kostenerweiterung im anderen Fall entgegen.

Ich ersuche daher im Sinne dessen, dass das Gesetz sicherlich dazu beitragen wird, Gefahren von Strahlenquellen beziehungsweise radioaktivem Material noch besser als bisher bewältigen zu können, um entsprechende Zustimmung zu diesem Gesetz. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dob­nigg zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.39

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Obwohl bereits wesentliche Teile der gemein­schaftsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in den geltenden österreichischen Strahlenschutzbestimmungen enthalten sind, hat es diese Regierung bis heute leider nicht geschafft, diese Vorschriften lückenlos und korrekt umzusetzen. Es entstand also die doch sehr verwunderliche Situation, dass trotz der erst kürzlich erfolgten Neuregelung im Bereich des Strahlenschutzgesetzes durch das Strahlen­schutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 bereits einige Monate nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Anpassungen wegen teilweiser Nichtkonformität mit EU-Recht erforderlich wurden, und dies, obwohl damals diese Regierung und auch das Umweltministerium mitgeteilt haben, dass EU-Konformität gegeben sei.

Wie sich nun herausstellte, war das unkorrekt. Somit waren Sie, Herr Bundesminister, nicht Herr Ihrer Kompetenzen. Neben dem heimischen Verfassungsgerichtshof bedarf es also nunmehr auch der EU, um den dauernden Gesetzespfusch von Schwarz-Blau aufzudecken.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite