Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 162

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ionisierende Strahlen verabschieden, dann gehört es sich auch, dass wir zur gleichen Zeit auch diese Unterschriftenaktion unterstützen: 1 Million Unterschriften für den Aus­stieg aus der Atomenergie. Ich möchte Ihnen das heute überreichen, Herr Minister, und Sie bitten, diese Petition ebenfalls zu unterschreiben. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Rest-Hinterseer überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll die genannte Petition.)

17.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Steindl. Herr Abgeordneter, Sie haben sich die Redezeit auf 4 Minuten ein­stellen lassen. – Bitte.

 


17.49

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Wir behandeln heute die Implementierung der EU-Richtlinie 2003/122/EURATOM zur Kontrolle hoch radio­aktiver umschlossener sowie, wie bereits erwähnt, herrenloser Strahlenquellen. Viele Details dazu wurden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen bereits ausgeführt, und ich werde mich deshalb bemühen, meine Wortmeldung möglichst kurz zu halten.

Eine Anpassung des Strahlenschutzgesetzes sowie des Maß- und Eichgesetzes an insgesamt fünf EU-Richtlinien bringt die notwendigen Ergänzungen und definitorischen Neuerungen für die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen. Diese Sicherheitsnormen sind besonders wichtig für den Gesundheitsschutz von medizinischem Personal sowie auch Patienten. Aber auch bei der grenzüberschreitenden Verbringung von radioaktiven Abfällen müssen besondere Sorgfalt und Schutz vor ionisierender Strahlung für Arbeitskräfte und vor allem für die Bevölkerung gewährleistet sein. Die Errichtung und der Betrieb von Kernanlagen bedürfen entsprechender Bewilligungsverfahren, wobei auf die Strahlenschutzauflagen besonders zu achten ist. Jede Änderung der Anlage, des Inhabers, des Bauplans oder der Bauzeit muss der Behörde unverzüglich gemeldet werden.

Die verbesserten Schutzbestimmungen sollen gewährleisten, dass erstens die Strah­lenbelastung von Personen so niedrig wie möglich gehalten wird, zweitens die Gefahr der Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper minimiert ist und drittens möglichst geringe Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen.

Die Überwachung der Umwelt wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Um­welt durchgeführt. Wenn der Verdacht auf radioaktive Verunreinigung von Menschen besteht, dürfen Liegenschaften auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten betreten oder befahren werden, und alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnah­men können auch gegen den Willen der Betroffenen vollzogen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004 ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt gemacht worden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

17.52

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.52

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Da Kollege Wittauer zuvor gefragt hat, wieso sich die Opposition hier eigentlich meldet und meint, man werde zustimmen, denn es sei doch eine EU-Richtlinie umzusetzen und das quasi ein Muss für dieses Haus. Das ist schon


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite