Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 165

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt eine Novelle des UVP-Gesetzes vorliegen, die auch bereits den Umweltausschuss passiert hat. Es soll mit dieser Novelle eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden, es sollen die Umweltorganisationen Parteistellung und gewisse Rechtsmittellegitimationen erhalten. Es bringt diese Novelle aber auf Grund von Umsetzungsnotwendigkeiten einer Konvention beziehungsweise von Richtlinien auch ein Mehr an Verfahrensschrit­ten mit sich.

Wir sind in den Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien, aber auch mit den Oppositionsparteien, in diesem Fall mit der SPÖ, zu der Erkenntnis gelangt dass die Möglichkeit besteht, dieses Mehr an Verfahrensschritten allenfalls im Laufe von weite­ren Verhandlungen minimieren zu können, ohne einerseits dem Umweltschutzgedan­ken abträglich zu sein, aber mit der Chance, auf der anderen Seite vor allem zuguns­ten der Antragsteller Verkürzungen im Verfahren zu erreichen.

Diesen Versuch wollen wir unternehmen. Deshalb habe ich den Antrag auf Rückver­weisung dieser Materie an den Umweltausschuss eingebracht – ich wiederhole diesen Antrag hiermit noch einmal und bringe ihn auch ein. Wir wollen damit schlicht und ein­fach darum bitten, noch etwas Zeit zu haben, diesen Punkt weiter verhandeln zu kön­nen, um dann vielleicht im Dezember eine noch bessere Vorlage hier ins hohe Haus bringen zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Krainer. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


18.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist keine Überraschung. Es ist auch wenig überraschend, dass für die Zustimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. So wie das Gesetz vorliegt, findet es nicht die Zustimmung meiner Fraktion, und es hätte des­wegen auch wenig Sinn, das hier heute zu behandeln.

Kollege Kopf hat schon darauf hingewiesen, dass es einen Rückverweisungsantrag gibt. Den halten wir für logisch und der bietet allen vier Fraktionen die Möglichkeit, sich noch einzubringen und dieses Gesetz zu verbessern.

Es tut auch Not, dieses Gesetz zu verbessern. Ich nenne nur zwei Bereiche: Das eine ist die angesprochene Verfahrenskonzentration, das andere ist, dass im Vergleich zur Ministerialvorlage die Regierungsvorlage weit weniger Rechte für Beteiligte, für NGOs, für Bürgerinitiativen vorsieht, und da sehen wir doch die Notwendigkeit, hier wieder einen Schritt in die andere Richtung zu gehen. Die Gespräche haben sehr positiv be­gonnen, und ich bin guter Dinge, dass wir dem Haus etwas Besseres vorlegen können, als dies heute der Fall ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Wittauer. – Bitte.

 


18.03

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer, ich bin dankbar, dass Sie diesen Antrag unterstüt-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite