Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 164

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Durch die Änderung dieses Strahlenschutzgesetzes wird es einen verstärkten Schutz für Arbeitskräfte, Bevölkerung und Patienten im Medizinbereich geben, und die Bun­desregierung nimmt einiges Geld in die Hand, um diesen Schutz in Zukunft gewähr­leisten zu können.

Wir Menschen sind seit jeher ionisierender, also radioaktiver Strahlung ausgesetzt, und ich denke da gerade an die Radonstrahlen, die vom Kollegen Schopf angesprochen worden sind. Durch Radonstrahlen entsteht vermehrt die Gefahr von Lungenkrebs. Radon entsteht natürlich im Erdboden und kann durch undichte Stellen, durch die Fun­damente in den Keller und auch in höhere Stockwerke eindringen. Und es ist nicht so, dass Radon nicht berücksichtigt wird. Durch dieses Gesetz werden Datenbanken ein­gerichtet, um die Radonkonzentrationen besser darstellen zu können.

Die Bundesregierung investiert auch für den Schutz vor Strahlen in verstärkte Überwa­chungstätigkeiten, in Testmessungen und in die Durchführung von Kampagnen, damit die Gesundheit für die Österreicherinnen und Österreicher besser gewährleistet ist.

Die vorliegende Gesetzesänderung bringt wirklich positive Maßnahmen, und ich hoffe und habe das Anliegen, dass diese so guten Maßnahmen so schnell wie möglich im Interesse der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.58

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 659 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

4. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (648 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und über den

Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird (661 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen damit in die Debatte ein.

 


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