Durch die Änderung dieses Strahlenschutzgesetzes wird es einen verstärkten Schutz für Arbeitskräfte, Bevölkerung und Patienten im Medizinbereich geben, und die Bundesregierung nimmt einiges Geld in die Hand, um diesen Schutz in Zukunft gewährleisten zu können.
Wir Menschen sind seit jeher ionisierender, also radioaktiver Strahlung ausgesetzt, und ich denke da gerade an die Radonstrahlen, die vom Kollegen Schopf angesprochen worden sind. Durch Radonstrahlen entsteht vermehrt die Gefahr von Lungenkrebs. Radon entsteht natürlich im Erdboden und kann durch undichte Stellen, durch die Fundamente in den Keller und auch in höhere Stockwerke eindringen. Und es ist nicht so, dass Radon nicht berücksichtigt wird. Durch dieses Gesetz werden Datenbanken eingerichtet, um die Radonkonzentrationen besser darstellen zu können.
Die Bundesregierung investiert auch für den Schutz vor Strahlen in verstärkte Überwachungstätigkeiten, in Testmessungen und in die Durchführung von Kampagnen, damit die Gesundheit für die Österreicherinnen und Österreicher besser gewährleistet ist.
Die vorliegende Gesetzesänderung bringt wirklich positive Maßnahmen, und ich hoffe und habe das Anliegen, dass diese so guten Maßnahmen so schnell wie möglich im Interesse der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 659 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
4. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (648 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und über den
Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus
Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert
wird (661 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen damit in die Debatte
ein.