Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 167

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und finde es befremdlich, dass die Grünen bis zum heutigen Tage aus diesen Ge­sprächen ausgeschlossen waren. Der Vorwurf richtet sich an beide Parteien, vor allem an ÖVP und SPÖ. Ich finde es nicht fair und auch demokratiepolitisch bedenklich, dass man sich ausschließlich auf die stürzt, die tatsächlich die Macht haben, anstatt eine faire parlamentarische Vier-Parteien-Verhandlung zu einem vorliegenden Gesetz zu führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie haben heute gehört, dass man sich außerparlamentarisch nicht treffen kann!)

Ich erinnere daran: Es hat 1999 auch eine Vereinbarung unter den Klubobleuten im Haus gegeben, in der man genau diese Vier-Parteien-Fairness bei Verfassungsmehr­heiten schriftlich vereinbart hat.

Zur Sache selber: Es hat einen Regierungsentwurf gegeben, der den alten Begutach­tungsentwurf im Umweltbereich in vielen Punkten negativ überholt hat. Aber vielleicht haben wir in diesen Gesprächen noch die Chance, einige der ursprünglichen Verbes­serungen im Bereich Mitsprache, Partizipation, Umweltverfahren, Waffengleichheit zwi­schen BürgerInnen und Antragstellern einzubringen und das zu reparieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Der Öllinger hat heute gesagt, man darf sich nicht außerhalb des Parlaments treffen! Also müssen wir da reden!)

18.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Mol­terer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Glawischnig, den Gegenstand an den Umweltausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Damit entfällt für jetzt die Abstimmung über die Vorlage selbst.

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (641 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (660 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (654 d.B.): Überein­kommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbe­teiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umwelt­angelegenheiten samt Erklärung (662 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

 


Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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