und finde es befremdlich, dass die Grünen
bis zum heutigen Tage aus diesen Gesprächen ausgeschlossen waren. Der Vorwurf
richtet sich an beide Parteien, vor allem an ÖVP und SPÖ. Ich finde es nicht
fair und auch demokratiepolitisch bedenklich, dass man sich ausschließlich auf
die stürzt, die tatsächlich die Macht haben, anstatt eine faire
parlamentarische Vier-Parteien-Verhandlung zu einem vorliegenden Gesetz zu
führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie haben heute gehört, dass man sich außerparlamentarisch
nicht treffen kann!)
Ich erinnere daran: Es hat 1999 auch eine Vereinbarung unter den Klubobleuten im Haus gegeben, in der man genau diese Vier-Parteien-Fairness bei Verfassungsmehrheiten schriftlich vereinbart hat.
Zur Sache selber: Es hat einen
Regierungsentwurf gegeben, der den alten Begutachtungsentwurf im Umweltbereich
in vielen Punkten negativ überholt hat. Aber vielleicht haben wir in diesen
Gesprächen noch die Chance, einige der ursprünglichen Verbesserungen im
Bereich Mitsprache, Partizipation, Umweltverfahren, Waffengleichheit zwischen
BürgerInnen und Antragstellern einzubringen und das zu reparieren. –
Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Der Öllinger hat heute gesagt, man darf sich nicht
außerhalb des Parlaments treffen! Also müssen wir da reden!)
18.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Glawischnig, den Gegenstand an den Umweltausschuss rückzuverweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Damit entfällt für jetzt die Abstimmung über die Vorlage selbst.
5. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (641 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (660 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (654 d.B.): Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und
den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (662 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.