18.09
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordneten-Kolleginnen und ‑Kollegen! Hohes Haus! Ausgangspunkt für die Novelle des Umweltinformationsgesetzes ist das Übereinkommen von Aarhus, jenes Übereinkommen, das seinen Schwerpunkt auf vermehrte Offenheit und Transparenz setzt.
Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und dadurch den Umweltschutz zu verbessern. Umfassende Information ermöglicht, dass Ängste und Vorurteile zwischen Verwaltung und Bürgern abgebaut werden können und Vertrauen entwickelt werden kann.
Das unter dem Namen Aarhus-Konvention bekannte Übereinkommen ist das Ergebnis von mehrjährigen Verhandlungen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen bei umweltbezogenen Entscheidungen der Behörden ein verbessertes Mitspracherecht zu gewähren.
Die Aarhus-Konvention ruht grundsätzlich auf drei Säulen. Die erste Säule behandelt den erleichterten Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt, die zweite Säule legt eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen fest, die dritte Säule regelt den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Durch die Novelle werden die Begriffe „Umweltinformation“ beziehungsweise „informationspflichtige Stellen“ neu geschaffen. Diese bringen inhaltlich eine deutliche Ausweitung an Informationsrechten, wobei der Begriff Umweltinformation ausgeweitet und zugleich präzisiert wird. Er umfasst nun die Bereiche Umweltzustand, Faktoren mit Auswirkungen auf die Umwelt, Kosten-Nutzen-Analysen, Gesundheit, Sicherheit und so weiter.
Weiters wurde im Zuge der Novelle der Begriff „Behörde“ durch den Ausdruck „informationspflichtige Stellen“ ersetzt.
Die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen wird von acht Wochen auf einen Monat herabgesetzt.
Summarisch betrachtet bedeutet diese Novelle eine Verbesserung für die Bürgerrechte, eine Verbesserung für unsere Umwelt. Ich ersuche Sie, diesem zukunftsträchtigen Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)
18.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.12
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werte Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wieso dieses Gesetz die Umwelt verbessert, ist mir nicht ganz klar. Es
verbessert den Zugang zur Information über die Umwelt! Wieso deswegen gleich
die Umwelt besser sein soll, ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht kann mir noch
jemand von der ÖVP erklären, wieso das auch gleich automatisch die Umwelt
verbessert. (Abg. Dr. Jarolim: Aber wer soll das erklären?) –
Ja, das ist eine gute Frage. Es war ja auch mehr eine rhetorische Frage. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich werde es Ihnen erklären!)
Das Übereinkommen von Aarhus gibt der Bevölkerung drei wesentliche Rechte: Zugang zur Information, Beteiligung am Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerich-