Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 169

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ten in Umweltangelegenheiten. Zwei dieser Rechte werden umgesetzt; entweder heute oder in naher Zukunft, wie wir hoffen. Das eine ist das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz, das wir gerade vorhin an den Ausschuss zurückverwiesen haben; das andere ist das jetzt vorliegende Umweltinformationsgesetz.

Wir stimmen sowohl dem Abkommen von Aarhus zu als auch diesem Umweltinformati­onsgesetz. Wir sind allerdings bei der Recherche betreffend dieses Gesetz über eine alte Broschüre mit dem Titel „Das Recht auf Umweltinformation“ vom Bundesministe­rium für Umwelt, Jugend und Familie gestolpert, die mit einem noch sehr jugendlichen Foto eines Ihrer Vorgänger versehen ist. Diese Broschüre ist ganz interessant, weil ich darin etwas gefunden habe, und zwar einen so genannten Umweltdatenkatalog.

Den habe ich gesucht, aber ich habe nirgendwo einen Link gefunden. Ich habe keinen Link gefunden bei Ihnen auf der Homepage, ich habe keinen Link gefunden beim Um­weltbundesamt. Ich habe ein bisserl den Eindruck gehabt, dieser Umweltdatenkatalog soll versteckt werden, also man soll ihn nicht finden. Als ich ihn dann doch gefunden habe, ist mir auch klar gewesen, wieso er hätte versteckt werden sollen: weil er näm­lich aus Daten besteht, die absolut unvollständig und im Schnitt zirka zehn Jahre alt sind. – Da verstehe ich, dass man das versteckt und nicht großartig einen Link dorthin anführt.

Sehr irritierend war, dass jedes Jahr Minister – Ihrer Partei zufällig – hier in dieses Haus gekommen sind und bei den Budgetverhandlungen gesagt haben: Bitte, wir müs­sen da ein Gesetz vollziehen, nämlich das Umweltinformationsgesetz. Da müssen wir laut Gesetz einen Umweltdatenkatalog bereitstellen, und dafür brauchen wir 3 Millio­nen, 4 Millionen. Sie haben hat das Geld auch immer bewilligt bekommen.

Ich frage mich jetzt aber nur: Was ist mit diesem Geld passiert? Wofür ist dieses Geld ausgegeben worden? Ich habe Ihnen diese Frage auch schon im Ausschuss gestellt. Da konnten Sie es kurzfristig nicht beantworten und haben gesagt, wir bekommen das schriftlich. Ich habe es bis heute leider noch nicht schriftlich bekommen. Ich gehe ein­mal davon aus, dass das in den nächsten Tagen der Fall sein wird.

Ich stelle mir aber trotzdem die Frage: Wie viel Geld ist da überhaupt hineingeflossen? Über zehn Jahre lang zwei, drei, vier Millionen ist nämlich keine Kleinigkeit! Da geht es dann immerhin um zirka 30 Millionen, und es stellt sich die Frage: Was ist mit diesem Geld passiert? Offensichtlich ist da nichts passiert in die Richtung, dass diese Meta­datenbank auch mit Daten befüllt worden wäre. – Das ist das eine.

Das andere ist, dass das jetzt durch ein System ersetzt werden soll, das es noch nicht gibt, wobei ich mir die Frage stelle, wie dieses System ausschauen soll. Jetzt will ich mich nicht einmischen in die Frage, ob eine Metadatenbank besser ist oder ein ande­res System. Fast alle anderen Länder machen das. Die Deutschen haben ein Metada­tenbanksystem, die Schweizer sind gerade vor ein paar Tagen damit online gegangen. Da stellt sich schon die Frage, wieso Österreich das anders macht, aber für mich stellt sich in erster Linie die Frage: Was ist mit dem Geld in den letzten zehn Jahren pas­siert? Wo ist das versickert? Was ist mit diesem Geld passiert? – Das dazu.

Des Weiteren müssen Sie gemäß der Richtlinie, die wir umsetzen, alle vier Jahre einen Bericht an die Europäische Kommission abgeben, und ich wiederhole meinen Vor­schlag, diesen Bericht auch dem Parlament zuzuleiten. Das erste Mal wäre das im Jahr 2009, aber Sie haben in der Zwischenzeit, spätestens im Februar 2004, bereits Leitlinien für so einen Bericht bekommen, und es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie uns diese auch zuleiten würden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 


18.16

 


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