Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 171

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18.19

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Umweltminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen werden der vorliegenden Novelle ihre Zustimmung geben. Es ist eine Novelle zum Umweltinformationsgesetz, und für uns hat das immer eine besondere Bedeutung gehabt: Wissen ist Macht, und insbe­sondere, wenn Menschen über Sachverhalte Bescheid wissen oder darüber Bescheid wissen wollen, ist das Umweltinformationsrecht, das im Wesentlichen aus der Europäi­schen Union kommt, ein sehr, sehr wichtiger Ansatzpunkt.

Als dies das erste Mal in österreichisches Recht umgesetzt worden ist, hat es auch eine Bewerbung dieser neuen Möglichkeit gegeben. Das erstreckt sich sehr weit, wenn man es mit der österreichischen Rechtstradition vergleicht. In Österreich gab es immer eine sehr wichtige historische Last wie Amtsverschwiegenheit und sehr große Restrik­tionen, um Wissen über die Verwaltung zu erlangen. Die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union geht in eine ganz andere Richtung. Der Trend geht europa­weit eigentlich in die Richtung, den Zugang zum Wissen über die Verwaltung für den Bürger und die Bürgerin zu öffnen.

Was jetzt hier vorliegt, ist im Wesentlichen eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie, die allerdings gut gemacht ist. Das ist nicht selbstverständlich, es gibt andere Richtlinien, die bei weitem nicht so in österreichisches Umweltrecht umgesetzt werden. Das UVP-Gesetz, wie wir vorhin gesehen haben, ist zum Beispiel solch ein Fall.

Wesentliche positive Neuerungen möchte ich nun herausstreichen, weil sie für die Bür­gerInnen sehr relevant sind. Erstens: Der Umweltdatenbegriff ist erweitert worden, vor allem ist jetzt der ganze Bereich Lebensmittel mit umfasst. Ich persönlich habe zum Beispiel versucht, Umweltdaten über gentechnisch veränderte Lebensmittel zu bekom­men, bin bis zum EuGH gegangen, musste dort scheitern und habe mich damit abfin­den müssen, dass GVO-kontaminierte Lebensmittel nicht unter den Begriff Umwelt­daten fallen. Das ist, so hoffe ich, mit dieser Novelle Vergangenheit.

Der zweite sehr relevante Punkt ist, dass der Begriff der auskunftspflichtigen Stellen erweitert worden ist. Es sind nicht mehr nur die Verwaltungsstellen, die Verwaltungs­einrichtungen auskunftspflichtig, sondern auch Unternehmen, die unter der Kontrolle der öffentlichen Hand liegen. Das heißt zum Beispiel, dass die ÖBB oder private Trink­wasserversorgungsunternehmen oder die Austro Control jetzt auch auskunftspflichtig sind. Das ist für den Bürger und die Bürgerin eine wesentliche Verbesserung.

Das dritte positiv Erwähnenswerte ist: Es gibt eine aktive Informationspflicht im Falle einer Katastrophe. Das war vorher nicht so dezidiert festgeschrieben.

Was schade ist – das möchte ich noch auf der Negativseite erwähnen – ist, dass die Kostenfreiheit, die meiner Meinung nach sehr wichtig ist, ausgeschlossen hätte werden können. Diese Tür lässt man sich jetzt aber offen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, eine Gebührenverordnung zu erlassen, nach wie vor im Gesetz enthalten ist. Aber ich gehe davon aus, dass man in Österreich dem Bürger und der Bürgerin massive Kopier­kosten oder was auch immer nicht aufbrummt, wenn er/sie etwas über Umweltdaten wissen will.

Zum Schluss. Ich würde mir oft wünschen, dass EU-Richtlinien, die definitiv dafür da sind, Rechte von BürgerInnen im Umweltbereich zu verbessern, ausschließlich zum Anlass genommen werden, eben diese Verbesserung herzustellen. Beim vorher­gehenden Gesetz, bei der UVP-Novelle, hat man diese Verbesserung nur teilweise übernommen und dann das Niveau woanders wieder hinuntergeschraubt, damit es ja nicht zu viel wird.

 


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