Ich stelle mir unter der engagierten Umsetzung von EU-Umweltrecht eben eine Verbesserung vor, deswegen stimmen wir Grüne heute auch zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.
18.23
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt wollte ich Herrn Abgeordnetem Jarolim ganz besonders genau erklären, was in dieser Gesetzesnovelle enthalten ist, aber in dem Moment hat er leider den Saal verlassen.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei dieser Umsetzung um ein extrem wichtiges Gesetz, das wurde auch schon von mehreren Rednern betont. Ich denke, dass das, was in der Umweltpolitik wichtig ist, nämlich Transparenz, Offenheit und Zugang zu Informationen hier entsprechend verankert ist. Es handelt sich bei dieser Umsetzung in Österreich, auch angelehnt an die Aarhus-Konvention, um die Umsetzung nach Richtlinie 2003/2004/EG betreffend Anpassung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes an die Erfordernisse der Richtlinie und um den erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zur Umweltinformation.
Was sind die Eckpunkte? Was sind die Neuerungen in der Qualität dieser Umsetzung? – Erstens: Wir präzisieren den Begriff der Umweltinformation und weiten ihn gleichzeitig aus, nämlich um Informationen über Luft, Wasser und Boden, einschließlich – und das ist gerade angesichts der Debatte um die gentechnisch veränderten Organismen wichtig – genetisch veränderter Organismen, Stoffe, Energien, Emissionen sowie um den Zustand der menschlichen Gesundheit und Kontaminationen der Lebensmittelkette. Das ist tatsächlich ein erweiterter Kreis, der betroffen ist. Ich meine, auf Grund der aktuellen Diskussionslage ist das ein wichtiger Punkt.
Zweiter Punkt: Ausdehnung der Informationsverpflichtung auf informationspflichtige Stellen. Waren diese vorher im Wesentlichen auf Behörden eingegrenzt, so sind in Zukunft auch Unternehmen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge – Gas, Wasser, Elektrizität und so weiter – und im Einfluss von Gebietskörperschaften tätig sind, vom neuen informationspflichtigen Stellenkreis erfasst.
Der dritte Punkt ist: Wir verkürzen die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen im Normalfall auf einen Monat, bisher waren es acht Wochen.
Um das auch der Bevölkerung entsprechend näher zu bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werde ich mit meinem Haus eine Broschüre auflegen. Herr Abgeordneter Krainer, ich denke auch darüber nach, mein Bild in diese Broschüre hineinzugeben, damit Sie auch mich durch die Gegend tragen können, um Werbung für das Umweltinformationsgesetz machen zu können.
In diesem Sinne, so denke ich, ist das ein
wichtiger Meilenstein für die Bevölkerung, sich informieren und Auskünfte
einholen zu können. Wir erweitern den Kreis an Stellen, die Berichtspflicht
haben. Wir haben auch diese Gratwanderung zwischen geschützten Daten und öffentlichem
Zugang zu Daten im Sinne des Übereinkommens von Aarhus gut gemeistert. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Missethon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.