Es geht darum, die Auskunftspflicht nicht mehr über Behörden, sondern – so lautet die neue Bezeichnung – über „informationspflichtige Stellen“ abzuwickeln.
Dieser Gesetzesmaterie werden wir gerne
zustimmen. Die Umwelt wird davon profitieren. – Ich danke dafür. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 641 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Staatsvertrag in 654 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen einen Antrag dahin gehend eingebracht, dass der Erfüllungsvorbehalt entfällt.
Wir gelangen somit zunächst zur Abstimmung über den Antrag, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, samt Erklärung in 654 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die französische und die russische Sprachfassung des Übereinkommens dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
7. Punkt
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (652 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (667 d.B.)