8. Punkt
Bericht
und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines
Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten
verankert wird (668 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.00
Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Rufe bei der ÖVP: Abfangjäger ... Favoriten!) Uns ging es im Militärbefugnisgesetz im Besonderen um die rechtliche Grundlage für das Handeln der militärischen Dienste, um eine ausreichende, klare gesetzliche Regelung, um mehr Rechtssicherheit in diesem doch sehr, sehr sensiblen Bereich, aber alle unsere Bedenken und Sorgen wurden von Ihnen oftmals – und ich würde auch meinen – zu Unrecht als unsachliche Kritik zurückgewiesen.
So mussten wir uns halt an den
Verfassungsgerichtshof wenden, und dieser hat unserem Antrag in weiten
Bereichen Recht gegeben und wichtige Bestimmungen dieses Bundesgesetzes als
verfassungswidrig aufgehoben. (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Herr Bundesminister! Sie wissen: Gekippt wurde die Möglichkeit, ohne konkreten Tatverdacht vorläufige Festnahmen vorzunehmen. Aufgehoben wurde auch die Bestimmung, die verdeckte Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung gestattete. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten ebenfalls als verfassungswidrig zurückgewiesen. Ein Einwand wurde abgewiesen, und die restlichen Beschwerden wurden aus formalen Gründen lediglich zurückgewiesen. Also unsere Zweifel bleiben aufrecht, Herr Bundesminister.
Obwohl das Militärbefugnisgesetz, was die angesprochenen Bestimmungen angeht, repariert wurde – das gebe ich zu –, geht diese Novelle jedoch nicht so weit, dass Sie imstande waren, unsere Bedenken auszuräumen, insbesondere, Herr Bundesminister, wurden jene, was die sicherheitspolizeilichen Befugnisse und die Möglichkeit der Legendenbeschaffung – die wir, was ich gerne zugebe, mit dem Schlagwort „Lizenz zum Lügen“ versehen haben; aber das ist in der vorliegenden Novelle eben auch möglich – betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt. Daher lehnen wir diese Vorlage ab, Herr Bundesminister.
Nicht erst heute, sondern seit Bestehen
dieses Gesetzes haben wir immer wieder eine verstärkte, wirksame Kontrolle
durch das Parlament gefordert. Der Rechtsschutzbeauftragte ist nur mehr
Hilfsorgan und nicht mehr Kontrollorgan, Herr Bundesminister. Sie selbst
bestellen nämlich den Rechtsschutzbeauftragten und entheben sich daher auch
gleichzeitig Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten.
Damit bestellt der Kontrollierte selbst seinen Kontrolleur. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!)
Daher, Herr Bundesminister, sagen wir zu
Recht: Der Rechtsschutz kommt hier zu kurz, weil der Rechtsschutzbeauftragte
wieder als Organ des Ministers festgeschrieben wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)