Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 183

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Wir bestehen auf drei Rechtsschutzorgane, die Organe des Nationalrates sind und dem Parlament berichten müssen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)

Wenn Kollege Murauer oftmals davon spricht, dass das systemwidrig sei – lieber Freund, das ist fälschlicherweise so von dir behauptet worden –, dann muss ich sagen: Wir begründen und blockieren hier nichts, sondern wir verlangen – und da sind wir mit dem Verfassungsgerichtshof einer Meinung – einen unabhängigen und starken Rechtsschutz!

Herr Bundesminister, wir sind gerne weiterhin bereit, mit Ihnen über eine umfassende Reparatur dieses verpfuschten Gesetzes zu verhandeln. Wir sind gerne bereit, über eine umfassende, effiziente Kontrolle durch das Parlament zu diskutieren. Ansonsten haben Sie die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass hier eine gute Chance zur Reparatur des Rechtsschutzes vertan wurde. Bis Jahresende haben Sie, Herr Bundes­minister, noch Zeit, sich mit unseren Vorschlägen auseinander zu setzen.

Wie gesagt: Wir stehen gerne zur Verfügung. Vielleicht schaffen wir einen wirklich star­ken Rechtsschutz, der die Kontrolle durch das Parlament sicherstellt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.05

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrter Kollege und Wehrsprecher Anton Gaál, das Militärbefugnisgesetz wurde, wie du richtig erwähnt hast, vom Verfassungsgerichtshof geprüft, aber nicht, wie du meinst, in wesentlichen Positionen aufgehoben, sondern es wurden nur einige wenige Positionen korrigiert, unter anderem auch ... (Abg. Gradwohl: „Einige Positio­nen“! Die Kernpositionen wurden aufgehoben!) – Welche zum Beispiel, Herr Kollege? Helfen wir zusammen! Welche wurden aufgehoben? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gradwohl – aus einem Schriftstück zitierend –: ... verdeckte Ermittlungen, ...!) – Unter anderem auch Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten!

Nun darf ich in Erinnerung rufen, dass wir – es ist allerdings schon lange her, 1997! – gemeinsam, also mit den Stimmen der SPÖ, die einfach gesetzliche Regelung be­schlossen haben. Wir erinnern uns beide daran, da war die Welt natürlich in Ordnung. Heute geht es darum, dass man diesen Rechtsschutzbeauftragten mehr Bedeutung zukommen lassen sollte, in den Verfassungsrang erheben sollte – und das wird abge­lehnt!

Zur Diskussion steht nicht das Sicherheitspolizeigesetz, in dem es auch einen Rechts­schutzbeauftragten gibt. Das dürfte nicht ihr Problem sein, sondern nur im Militärbe­fugnisgesetz! Ich glaube aber, man kann nicht sagen: Na ja, wenn der Verfassungs­gerichtshof etwas beanstandet, dann haben wir uns einmal danach zu richten, ein andermal nicht?!

Herr Bundesminister Platter hat das ernst genommen und die Festnahmebefugnis, die Behandlung der dann Festgenommenen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen bei der verdeckten Ermittlung beziehungsweise Observation entsprechend korrigiert. Wir be­schließen diese Korrektur heute, und das ist gut so. Ein Gesetz wird saniert!

Jetzt macht der Verfassungsgerichtshof auch darauf aufmerksam, dass der Rechts­schutzbeauftragte ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben werden sollte. Die SPÖ sagt: Nein! – Aber auf der anderen Seite sagt die SPÖ: Wenn der Verfassungs-


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