Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 184

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gerichtshof etwas einfordert, dann ist das unserer Meinung nach zu machen, weil das oberste Instanz ist und wir das zu befolgen haben!

Das ist auch vollkommen richtig. Nur: Entweder – oder, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Entweder – oder!

Es ist schon eine politische Kontinuität der Sonderklasse: Wenn ich es brauche, sage ich es, wenn ich es nicht brauche, na, dann ist es halt anders! Das, bitte, können wir nicht machen. Ich meine, Sie hätten noch Gelegenheit, eine entsprechende Korrektur hier ... (Abg. Gradwohl: ... hat es noch immer nicht verstanden!) – Noch immer nicht? Ja, jetzt wird es schwierig. Noch einmal: Der Verfassungsgerichtshof will den Rechts­schutzbeauftragten ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben haben, und das hätten wir heute zu beschließen. (Abg. Gradwohl: Dann bewegen Sie sich doch noch ein bisschen! Nur ein bisschen Bewegung!) Leider beschließen Sie das nicht mit, wie Sie das im Ausschuss angekündigt haben! Auch die anderen Positionen korrigieren wir. Ich meine halt, es ist nicht sehr schwierig, das zu verstehen. Ich habe schon Verständnis dafür, dass man einiges nicht verstehen will. Das Können möchte ich Ihnen zuordnen, aber es ist eine Frage des Wollens, nicht? (Abg. Gaál: Mehr Rechte fürs Parlament!)

Ich möchte Sie gar nicht daran erinnern, dass das auch in anderen politischen Feldern bei Ihnen leider Gottes so ist: Wo es passt, sind wir dafür! Wo es nicht passt, sind wir natürlich dagegen! – Es wurde heute schon in der Diskussion auf das Nulldefizit auf­merksam gemacht. Zuerst haben Sie gesagt: Unmöglich, Nulldefizit, das ist unmöglich in unserem Land, alles bricht zusammen! Dann hat Herr Gusenbauer gemeint, es müsste in die Verfassung. Dann wieder eine Relativierung des Nulldefizits. Also, da ist Kontinuität nicht festzustellen gewesen! (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Kennen Sie das Zitat: Mit uns nie wieder Schulden!?)

Oder, bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen, haben Herr Häupl und Herr Rie­der, die ja Mitglieder der Sozialdemokratie sind, dort abgestimmt. (Abg. Gaál: Aber der hat ja mit dem Militärbefugnisgesetz nichts zu tun!) Jetzt sagen Sie einfach: Na ja, gut, ob die für uns bei den Finanzausgleichsverhandlungen abgestimmt haben, das möch­ten wir eigentlich nicht so sehen!, und haben das widerrufen. Wir werden schauen, wie es morgen ausschaut, nicht? Wir lesen die Zeitungen und werden dann wieder etwas Neues hören. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

Heute geht es um das Militärbefugnisgesetz, und wir sollten den Rechtsschutzbeauf­tragten in einen höheren Rang erheben, nämlich in den Verfassungsrang. Dafür sollten Sie Ihre Zustimmung geben! (Abg. Gaál: Mehr Rechte für das Parlament!)

Ich hoffe, dass Sie sich dorthin bewegen können. Es ist kein sehr weiter Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Gaál: Mehr Rechte fürs Parlament!)

19.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


19.10

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Wenn der letzte Teil dieser Rede im Rahmen der Geschäftsordnung gehalten worden ist, unterliegt der Wie­ner Bürgermeister dem Militärbefugnisgesetz – und das ist ein Besorgnis erregender Zustand! (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Militärbefugnisgesetz, wie ich es bisher gekannt habe und kenne, folgende Be­merkung: Die Hauptdiskussion hat – und darauf ist hingewiesen worden – über die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten stattgefunden. Die ÖVP schlägt vor, den


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