Rechtsschutzbeauftragten zu „heben“; auf welche Höhe, ist derzeit noch nicht ganz klar. (Abg. Amon: Nur Ihnen nicht!) Es soll ihm eine verfassungsmäßige Stellung gegeben werden – und es wird dabei davon ausgegangen, dass das dessen Unabhängigkeit stärke.
Es lohnt sich, den Gegenvorschlag zu prüfen (Abg. Hornek: Na, wie schaut der aus?), wie er von Toni Gaál und auch von uns immer wieder ventiliert, aber von den Regierungsparteien nicht ernsthaft diskutiert worden ist. Wir haben ein ganz einfaches Problem festgestellt: Der Rechtsschutzbeauftragte hat unseres Wissens die Aufgabe, in jenem Bereich, der ihm zur Prüfung zusteht, den Bundesminister sowie die zuständigen Beamten/die zuständigen Beamtinnen in ihrer Tätigkeit zu prüfen.
Wer setzt den Rechtsschutzbeauftragten ein und sucht in aus? – Der Bundesminister! (Abg. Murauer: Und? Wer noch? Herr Kollege Pilz, wer noch?) Ganz sicherlich ist es unüblich, dass der, der geprüft wird, seinen Prüfer bestimmt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der, der geprüft werden soll, sagt: Ich suche mir jetzt den allerschärfsten Prüfer, denn ich möchte ja etwas erleben! (Ruf bei der ÖVP: Der prüft ja nicht den Minister!) – Ein solches Verhalten möchte ich dem derzeitigen und von mir persönlich sehr geschätzten Verteidigungsminister nicht unterstellen, weil es nämlich völlig irrational wäre.
Zweitens: An wen erstattet der Rechtsschutzbeauftragte seinen Bericht? – An den Minister, der ihn bestellt hat! (Abg. Murauer: Und den Unterausschuss!) Auch das ist unüblich.
Der Minister leitet den Bericht an den
Unterausschuss. Daran knüpft sich die dritte Frage, und das ist eine Frage, bei
der ich davon ausgehe, dass sie der Verteidigungsminister in unserem Sinne
behandelt, der Innenminister – diese Frage kann ich hier nicht stellen –
in welchem Sinne auch immer, aber dort werden wir diese Frage mit größerem
Nachdruck wiederholen beziehungsweise stellen müssen, nämlich die Frage: Wird
ein solcher Bericht 1 : 1 weitergeleitet; ohne jede Veränderung im
Detail? (Abg. Dr. Mitterlehner: Er wird verfälscht!)
Nein! Ich bin mir persönlich wirklich ganz sicher, dass Bundesminister Platter diese Frage positiv beantworten kann, denn es gibt keinen Hinweis darauf, dass es da im Verteidigungsministerium irgendwelche Probleme geben könnte. (Abg. Dr. Mitterlehner: Aber bei Strasser sind Sie sich nicht so sicher!?) – Nur: Diese Konstruktion selbst halten wir für ausgesprochen problematisch und sicherlich nicht für die beste Konstruktion im Sinne einer wirklich funktionierenden Kontrolle! Da gibt es nur einen Ort, der diese Kontrolle sicherstellen kann, meine Damen und Herren (Abg. Hornek: Das ist der Pilz!): Das sind wir, das ist unser Nationalrat! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Murauer: Und wer ist im Unterausschuss? Wer?)
Bringen Sie sich selbst mehr Wertschätzung entgegen! Sagen Sie einmal, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ: Ja, wir glauben, wir sind gut genug, einen Rechtsschutzbeauftragten/eine Rechtsschutzbeauftragte aussuchen und ihn/sie in seiner/ihrer Arbeit unterstützen zu können!
Wir von der Opposition trauen uns dieses jedenfalls zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.14
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.
19.14
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Koalition aus ÖVP und FPÖ hat ein Militär-