Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 186

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befugnisgesetz beschlossen, die SPÖ und die Grünen als Oppositionsparteien haben dagegen gestimmt, was selbstverständlich von der parlamentarischen Abfolge her legitim ist. Die SPÖ hat dieses Gesetz in wesentlichen Teilen vor den Verfassungsge­richtshof gebracht, und der Verfassungsgerichtshof hat das geprüft. In dieser Prüfung ist einiges verworfen worden und einigem wurde stattgegeben, und das hat die Regie­rung ernst genommen.

Die Regierung hat jene Einwände des Verfassungsgerichtshofes in dieser Novelle be­achtet! Es wird Rücksicht genommen auf das, was der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, und deshalb wird hier – im übertragenen Sinne – auch den Intentionen der SPÖ entsprochen. Ich glaubte daher auch meinen Ohren nicht zu trauen, als Kollege Gaál hier erklärt hat, dass die SPÖ dem nicht zustimmen werde.

Meine Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen um drei Präzisierungen von Gesetzespassagen. Es geht nicht um ein Verwerfen und um ein Aufheben, sondern um eine Präzisierung, und zwar um eine Präzisierung der Rechte der Organe, die im Wachtdienst stehen, um eine Präzisierung der Behandlung vorläufig Festgenomme­ner – und auch um genauere Vorschriften in Bezug auf Observation.

Das sind im Wesentlichen drei Kleinigkeiten, die es in diesem Gesetz zu präzisieren gilt; diesen Anregungen wird mit dieser Novelle stattgegeben.

Es gibt aber auch einen vierten Punkt, einen wesentlicheren, in dem es um die Einrich­tung des Rechtsschutzbeauftragten geht. Dazu wird seitens des Verfassungsgerichts­hofes angeregt, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei sein sollte – und dass eine einfach gesetzliche Regelung nicht ausreicht, ihn weisungsfrei zu stellen.

Deshalb stellen wir heute den Antrag, den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei zu stellen, und es ist wirklich verwunderlich, dass die SPÖ einem solchen Antrag nicht zustimmt.

Meine Damen und Herren! Die parlamentarische Kontrolle hiezu findet im Ständigen Unterausschuss statt, Herr Kollege Pilz. Das ist eine begleitende parlamentarische Kontrolle im Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, dem der Minister den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten übermittelt. Der Minister selbst untersteht der parlamentarischen Kontrolle, also sind hier alle Mechanismen, die wir als Parlamentarier zur Verfügung haben, einsetzbar!

Deshalb ist es für mich unverständlich, dass Sie von der SPÖ dieser Novellierung, die Sie beantragt und sozusagen in die Wege geleitet haben, nicht zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

 


19.17

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur anzumerken, dass in der Vorlage des Militärbefugnisgesetzes der Rechtsschutz zu kurz kommt, sondern auch, dass die Regierungsparteien nicht bereit waren, die Chance, die ihnen der Verfassungsgerichts­hof gegeben hat, dafür zu nützen, die Aufgaben und Befugnisse der militärischen Dienste und die damit verbundenen Reformen neu zu definieren. Die Husch-Pfusch-Aktionen, mit der so manche Gesetze – nicht nur das Militärbefugnisgesetz – durchge­peitscht werden, sind mehr als bedenklich!

 


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