Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 187

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Herr Kollege Murauer, wir wollen mehr Kontrolle für das Parlament! Auch Sie sind Par­lamentarier! Daher: Wollen Sie das nicht auch? (Abg. Murauer: Und wer sitzt im Unter­ausschuss? Sitzen da andere Leute als Parlamentarier?)

Zur Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof hat drei umstrittene Teile dieses Gesetzes aufgehoben: Gekippt wurde die Möglichkeit, auch ohne konkreten Tatverdacht vorläufi­ge Festnahmen durchzuführen. Gekippt wurde weiters die Bestimmung, die verdeckten Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke nachrichtendienstlicher Aufklärung zu gestatten. Gekippt wurden ebenso die Bestimmungen für den Rechtsschutzbeauf­tragten, die verfassungswidrig gebunden waren.

Noch eines, meine Damen und Herren: Die Behauptung, dass der Rechtsschutzbeauf­tragte als Organ des Nationalrates systemwidrig wäre und in die Gewaltentrennung eingreife, finde ich absurd und weise ich daher zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Parlament ist sehr wohl mit Sonderaufgaben der Vollziehung vertraut; eine der­artige Mitwirkung ist im Hauptausschuss geregelt, und zwar für alle Einsätze des Bundesheeres: im Ausland sowie in der EU, in Bezug auf militärische Angelegenheiten eben.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben noch bis 30. De­zember Zeit, dieses Gesetz zu reparieren. – Heute haben Sie leider die erste Chance hiezu vertan. Wir von der SPÖ bestehen, wie ja schon erwähnt wurde, auf drei Rechts­schutzbeauftragten: je einen nach dem Sicherheitspolizeigesetz, nach der Strafpro­zessordnung sowie nach dem Militärbefugnisgesetz, und diese drei sollen gemeinsam als Organ im Nationalrat eingesetzt werden und hier berichten.

Obwohl es zu Verbesserungen gekommen ist – das gebe ich zu –, die aber nicht leider nicht weitgehend genug sind – unsere Zweifel wurden nicht beseitigt –, können wir die­ser Vorlage nicht zustimmen. Unser Nein zu dieser Vorlage bleibt aufrecht. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte.

 


19.20

Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine geschätzten Damen und Herren! Zuerst aus meiner Sicht eine grundsätz­liche Bemerkung, was die Diskussion rund um die Novellierung des Militärbefugnisge­setzes betrifft.

Zum ersten: In einem Rechtsstaat wie Österreich ist es wichtig, dass Befugnisse staat­licher Einrichtungen klar geregelt sind.

Zum zweiten: Es ist für mich selbstverständlich, dass in unserem Staat der Rechts­schutz sehr ausgeprägt ist, die Gesetze auch immer wieder auf dem Prüfstand stehen müssen und dass staatliches Handeln und die Gesetze der Verfassung voll entspre­chen sollten.

Das Militärbefugnisgesetz wurde im Jahr 2000 beschlossen und ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Diese Novellierung des Militärbefugnisgesetzes wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einige Bestimmun­gen modifiziert werden müssen. Ich habe diesbezüglich eine klare Vorgabe gegeben. Die Vorgabe war, dass zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen werden soll.

Der Verfassungsgerichtshof hat folgende Punkte aufgehoben: Erster Punkt: Festnah­mebefugnis ohne Tatverdacht, zweiter Punkt: die Weitergabe von Festgenommenen


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