Herr
Kollege Murauer, wir wollen mehr Kontrolle für das Parlament! Auch Sie sind Parlamentarier!
Daher: Wollen Sie das nicht auch? (Abg. Murauer: Und
wer sitzt im Unterausschuss? Sitzen da andere Leute als Parlamentarier?)
Zur
Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof hat drei umstrittene Teile dieses
Gesetzes aufgehoben: Gekippt wurde die Möglichkeit, auch ohne konkreten Tatverdacht vorläufige
Festnahmen durchzuführen. Gekippt wurde weiters die Bestimmung, die verdeckten
Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke nachrichtendienstlicher
Aufklärung zu gestatten. Gekippt wurden ebenso die Bestimmungen für den
Rechtsschutzbeauftragten, die verfassungswidrig gebunden waren.
Noch
eines, meine Damen und Herren: Die Behauptung, dass der Rechtsschutzbeauftragte
als Organ des Nationalrates systemwidrig wäre und in die Gewaltentrennung
eingreife, finde ich absurd und weise ich daher zurück! (Beifall bei der
SPÖ.)
Das
Parlament ist sehr wohl mit Sonderaufgaben der Vollziehung vertraut; eine derartige
Mitwirkung ist im Hauptausschuss geregelt, und zwar für alle Einsätze des Bundesheeres: im
Ausland sowie in der EU, in Bezug auf militärische Angelegenheiten eben.
Meine
Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben noch bis 30. Dezember
Zeit, dieses Gesetz zu reparieren. – Heute haben Sie leider die erste
Chance hiezu vertan. Wir von der SPÖ bestehen, wie ja schon erwähnt wurde, auf drei Rechtsschutzbeauftragten: je
einen nach dem Sicherheitspolizeigesetz, nach der Strafprozessordnung sowie
nach dem Militärbefugnisgesetz, und diese drei sollen gemeinsam als Organ im
Nationalrat eingesetzt werden und hier berichten.
Obwohl es zu Verbesserungen gekommen ist – das gebe ich zu –, die aber nicht leider nicht weitgehend genug sind – unsere Zweifel wurden nicht beseitigt –, können wir dieser Vorlage nicht zustimmen. Unser Nein zu dieser Vorlage bleibt aufrecht. (Beifall bei der SPÖ.)
19.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
19.20
Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Zuerst aus meiner Sicht eine grundsätzliche Bemerkung, was die Diskussion rund um die Novellierung des Militärbefugnisgesetzes betrifft.
Zum ersten: In einem Rechtsstaat wie Österreich ist es wichtig, dass Befugnisse staatlicher Einrichtungen klar geregelt sind.
Zum zweiten: Es ist für mich selbstverständlich, dass in unserem Staat der Rechtsschutz sehr ausgeprägt ist, die Gesetze auch immer wieder auf dem Prüfstand stehen müssen und dass staatliches Handeln und die Gesetze der Verfassung voll entsprechen sollten.
Das Militärbefugnisgesetz wurde im Jahr 2000 beschlossen und ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Diese Novellierung des Militärbefugnisgesetzes wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einige Bestimmungen modifiziert werden müssen. Ich habe diesbezüglich eine klare Vorgabe gegeben. Die Vorgabe war, dass zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen werden soll.
Der Verfassungsgerichtshof hat folgende Punkte aufgehoben: Erster Punkt: Festnahmebefugnis ohne Tatverdacht, zweiter Punkt: die Weitergabe von Festgenommenen