Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 188

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an Organe des Sicherheitsdienstes, dritter Punkt: die Befugnisse Observation, ver­deckte Ermittlung und darüber hinaus auch Bild- und Tonaufzeichnungen zur nachrich­tendienstlichen Aufklärung, vierter Punkt: dass die Weisungsfreiheit und Unabhängig­keit der Rechtsschutzbeauftragten in den Verfassungsrang gehoben werden.

Zu diesen einzelnen Bestimmungen.

Erster Punkt: Die Festnahmebefugnis ohne Tatverdacht wird es nicht mehr geben, daher hat dieser Punkt zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes ent­sprochen.

Zweiter Punkt: Die Übergabe eines Festgenommenen wird künftig, so wie vorgeschla­gen, an die Gerichte und Sicherheitsbehörden erfolgen. Daher wurde hier ebenfalls zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.

Der dritte Punkt betrifft die Befugnisse Observation, verdeckte Ermittlung, aber auch Ton- und Bildaufzeichnungen zum Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Da war die Intention, dass der Rechtsschutz noch weiter ausgebaut wird, und wir haben das gemacht. Das heißt, bevor diese Datenermittlungen gemacht werden, muss der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden, und erst dann, wenn der Rechtsschutz­beauftragte sein Okay gegeben hat, oder nach Ablauf von drei Tagen werden diese Datenermittlungen durchgeführt. Daher wurde hier ebenfalls zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.

Der vierte Punkt, der vom Verfassungsgerichtshof angeführt ist, ist, dass die Wei­sungsfreiheit und Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten in den Verfassungs­rang gehoben werden. Doch das ist nur dann möglich, wenn wir die Zweidrittelmehrheit dafür bekommen.

Wir haben alle Bestimmungen – Sie werden mir recht geben – des Verfassungsge­richtshofes so modifiziert, dass wir seinen Intentionen zu 100 Prozent Rechnung getra­gen haben. Alles andere, das hier angeführt wurde, wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht kritisiert.

Ich möchte auf die Rede des Herrn Abgeordneten Pilz zu sprechen kommen, und zwar zu seinen Ausführungen betreffend die Wahl des Rechtsschutzbeauftragten. Sie wis­sen, dass diese nach Anhörung der drei Präsidenten des Nationalrates, des Verwal­tungsgerichtshofpräsidenten und des Verfassungsgerichtshofpräsidenten stattfindet. Man hat keine Diskussion gehört, dass das nicht in Ordnung wäre.

Zweitens wird der Bericht im Unterausschuss diskutiert. Auch wenn der Bundesminis­ter als verantwortlicher Minister für dieses Ressort den Bericht vorlegt, so sind die Rechtsschutzbeauftragten beim Unterausschuss für Landesverteidigung anwesend, und wie Sie alle festgestellt haben, habe ich immer wieder das Wort den Rechtsschutz­beauftragten erteilt, damit sie Rede und Antwort stehen können. Es ist also völlige Transparenz gegeben.

Drittens: Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden, so ist es auch nicht gemeint gewesen, eine Abänderung des Berichtes würde keinesfalls in Frage kommen.

Ich würde schon bitten, die Diskussion auf die richtige Ebene zu bringen. Wir haben alles gemacht, was notwendig war, haben zu 100 Prozent das umgesetzt, was der Verfassungsgerichtshof verlangt hat. Wir haben den Rechtsschutz ausgebaut. Eines möchte ich schon auch sagen: dass wir in Österreich Vorbild für einen hervorragend ausgeprägten Rechtsschutz sind.

Daher lautet auch mein Appell, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei und unabhängig sein soll, und dazu braucht es die Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit hier im Parlament. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 


19.26

 


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