Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Stadler. – Bitte.
19.26
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Diese Regierungsvorlage wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis einige Bestimmungen den Rechtsschutzbeauftragten betreffend aufgehoben hat. Im Kernpunkt waren dies die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage wird diesem Erkenntnis vollinhaltlich Rechnung getragen. Neben anderen Punkten werden diese Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit sogar in den Verfassungsrang gestellt.
Liebe
Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich nehme doch an, dass Sie die
entsprechende Verfassungsmehrheit dazu sicherstellen werden, weil Ihre
Botschaft ansonsten die wäre, dass Sie gegen Unabhängigkeit und gegen Weisungsfreiheit sind oder, umgekehrt, dass Sie Weisungsgebundenheit und
Abhängigkeit befürworten. Wenn Ihre bisherigen Wortspenden
keine leeren Worthülsen sind, dann kann ich mir eigentlich nur eine Zustimmung
Ihrerseits vorstellen.
Zu Ihrem
Vorschlag, den Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments zu installieren:
Die Form der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten wurde vom VfGH nicht
aufgehoben. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsschutzbeauftragte muss in die Arbeit involviert sein,
muss mit dem Ministerium eng zusammenarbeiten. Das Parlament ist das
Kontrollorgan, und als solches soll es auch agieren und agiert es im Unterausschuss,
in dem Abgeordnete dieses Parlaments sitzen.
Am
Schluss noch eine Bemerkung zu Ihrer Kritik am Quellenschutz: Wenn Informationsdienste
sinnvoll funktionieren sollen, dann wird es auch notwendig sein, dass es eine
Form des Quellenschutzes gibt. Wenn es eine Aufhebung des Quellenschutzes gibt,
dann würden sich die Infodienste als zahnlos erweisen. Sie würden de facto
außer Kraft gesetzt. Quellenschutz unter bestimmten Kriterien ist notwendig, um
Dienste aufrecht und vor allem wirksam zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Um Sicherheit zu gewährleisten, ist eine ausgewogene Balance zwischen individueller Freiheit und Sicherheitsinstrumentarien notwendig. Nur dann, wenn Sicherheitsinstrumentarien funktionieren, wird die individuelle Freiheit der Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet sein – und das ist, glaube ich, unser gemeinsames Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)
19.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Ing. Kummerer. – Bitte.
19.29
Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Kollege Murauer! – Er hört mir leider wieder einmal nicht zu; aber das macht nichts!
Herr
Minister, dann wende ich mich an Sie: Ich akzeptiere, dass den Intentionen des
Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wurde; das ist keine Frage. Aber ein
bisschen kalt sollte es schon über unseren Rücken laufen, wenn wir das in
diesem Parlament ausdrücklich betonen müssen. Wir müssen es ausdrücklich
betonen, weil sich der Landeshauptmann von Kärnten um
Verfassungsgerichtshofentscheidungen sehr wenig schert, und auch der
Innenminister lächelt süffisant über Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes.
Das, meine Damen und Herren, sollte uns zu denken geben.