Noch
einmal zu den Punkten, Kollege Murauer! (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Ich nehme an, nachdem du es jetzt
dreimal gehört hast, wirst du wissen, welche gravierenden Punkte der
Verfassungsgerichtshof angesprochen hat. Diese Punkte sind keine Kleinigkeiten,
sondern dabei geht es um Grundrechte in unserer Demokratie, über die wir heute
diskutieren.
Nun zum
Rechtsschutzbeauftragten: Keineswegs hat der Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen,
den Rechtsschutzbeauftragten, so wie er ist, unbedingt in den Verfassungsrang
zu heben. All diese Einwände, die wir vorbringen, sind nicht neu, die bestehen
seit dem Jahr 2000. Sie haben sie immer wieder auf die Seite geschoben.
Vieles, was wir
bereits im Vorjahr, was wir bereits im Jahr 2000 andiskutiert haben, wird
heute umgesetzt. Erst bis man auf die Nase fällt, wird auf unsere Vorschläge eingegangen.
(Zwischenruf des Abg. Murauer.)
Meine Damen und
Herren! Dieser Rechtsschutzbeauftragte braucht die Stütze des Parlaments in der
von uns vorgeschlagenen Form. Ein Beispiel dazu: Die parlamentarische
Bundesheer-Beschwerdekommission ist im Verfassungsrang und vom Parlament
eingesetzt. Es hat einen Bundesminister aus Ihren Reihen gegeben, der trotz
dieser Verfassungsbestimmung der Ansicht war, diese Beschwerdekommission sei
ein Hilfsorgan des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dazu gibt es
Beispiele, also bitte ich, vorsichtig zu sein.
Die Arbeit im
Ausschuss, Kollege Bösch, wäre möglich gewesen. Während Ihrer Vorsitzführung
gab es vier Sitzungen des Landesverteidigungsausschusses, was nicht viel ist.
Relevante Themen wurden nicht behandelt.
Ich möchte noch
eine Frage an Sie richten, Herr Bundesminister, ob ich das falsch interpretiert
habe. Ich habe in den „Salzburger Nachrichten“ gelesen, dass beabsichtigt ist, am
25. November eine Meldung für die Battle Groups zu machen. Auch darüber
ist im Landesverteidigungsausschuss nicht geredet worden.
Sie haben die
Möglichkeit, heute noch zu erklären, ob Sie dort beitreten wollen, und wenn ja,
wie? (Beifall bei der SPÖ.)
19.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. –
Bitte.
19.32
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes
Haus! Diese Diskussion ist schon etwas sonderbar. Bis hin zu den Vorwürfen,
dass im Landesverteidigungsausschuss zu wenig gearbeitet wird, war diesmal
wieder alles dabei, aber das sind wir hinlänglich gewohnt. (Zwischenruf des
Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)
Das
Militärbefugnisgesetz regelt die Kompetenzen des Bundesheeres. Es ist dies ein
gutes Gesetz. Im Vorfeld zu diesem Gesetz hat es unterschiedlichste Regelungen
im Militärstrafgesetz und in anderen Normen gegeben. Diese wurden
zusammengefasst, und daher ist es ein gutes Gesetz, das sich auch bewährt hat.
Die
Adaptierungen, die jetzt vom Verfassungsgerichtshof verlangt worden sind, sind
sicherlich nicht so gravierend, wie sie sich jetzt darstellen, weil sie vor
allem Teile betroffen haben, die eigentlich in der Praxis kaum angewandt
wurden.
Ein wesentlicher Teil ist aber trotz allem der Bereich der militärischen Dienste. Wir wissen, wir haben ein Abwehramt und ein Heeresnachrichtenamt. Die Dienste sind geteilt, auch hinsichtlich ihrer Aufgaben, und das ist gut so. (Rufe und Gegenrufe zwischen