Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 190

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Noch einmal zu den Punkten, Kollege Murauer! (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Ich nehme an, nachdem du es jetzt dreimal gehört hast, wirst du wissen, welche gravie­renden Punkte der Verfassungsgerichtshof angesprochen hat. Diese Punkte sind keine Kleinigkeiten, sondern dabei geht es um Grundrechte in unserer Demokratie, über die wir heute diskutieren.

Nun zum Rechtsschutzbeauftragten: Keineswegs hat der Verfassungsgerichtshof vor­geschlagen, den Rechtsschutzbeauftragten, so wie er ist, unbedingt in den Verfas­sungsrang zu heben. All diese Einwände, die wir vorbringen, sind nicht neu, die beste­hen seit dem Jahr 2000. Sie haben sie immer wieder auf die Seite geschoben.

Vieles, was wir bereits im Vorjahr, was wir bereits im Jahr 2000 andiskutiert haben, wird heute umgesetzt. Erst bis man auf die Nase fällt, wird auf unsere Vorschläge eingegangen. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)

Meine Damen und Herren! Dieser Rechtsschutzbeauftragte braucht die Stütze des Parlaments in der von uns vorgeschlagenen Form. Ein Beispiel dazu: Die parlamenta­rische Bundesheer-Beschwerdekommission ist im Verfassungsrang und vom Parla­ment eingesetzt. Es hat einen Bundesminister aus Ihren Reihen gegeben, der trotz dieser Verfassungsbestimmung der Ansicht war, diese Beschwerdekommission sei ein Hilfsorgan des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dazu gibt es Beispiele, also bitte ich, vorsichtig zu sein.

Die Arbeit im Ausschuss, Kollege Bösch, wäre möglich gewesen. Während Ihrer Vor­sitzführung gab es vier Sitzungen des Landesverteidigungsausschusses, was nicht viel ist. Relevante Themen wurden nicht behandelt.

Ich möchte noch eine Frage an Sie richten, Herr Bundesminister, ob ich das falsch interpretiert habe. Ich habe in den „Salzburger Nachrichten“ gelesen, dass beabsichtigt ist, am 25. November eine Meldung für die Battle Groups zu machen. Auch darüber ist im Landesverteidigungsausschuss nicht geredet worden.

Sie haben die Möglichkeit, heute noch zu erklären, ob Sie dort beitreten wollen, und wenn ja, wie? (Beifall bei der SPÖ.)

19.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


19.32

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Diskussion ist schon etwas sonderbar. Bis hin zu den Vorwürfen, dass im Landesverteidigungsausschuss zu wenig gearbeitet wird, war diesmal wieder alles dabei, aber das sind wir hinlänglich gewohnt. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)

Das Militärbefugnisgesetz regelt die Kompetenzen des Bundesheeres. Es ist dies ein gutes Gesetz. Im Vorfeld zu diesem Gesetz hat es unterschiedlichste Regelungen im Militärstrafgesetz und in anderen Normen gegeben. Diese wurden zusammengefasst, und daher ist es ein gutes Gesetz, das sich auch bewährt hat.

Die Adaptierungen, die jetzt vom Verfassungsgerichtshof verlangt worden sind, sind si­cherlich nicht so gravierend, wie sie sich jetzt darstellen, weil sie vor allem Teile betrof­fen haben, die eigentlich in der Praxis kaum angewandt wurden.

Ein wesentlicher Teil ist aber trotz allem der Bereich der militärischen Dienste. Wir wis­sen, wir haben ein Abwehramt und ein Heeresnachrichtenamt. Die Dienste sind geteilt, auch hinsichtlich ihrer Aufgaben, und das ist gut so. (Rufe und Gegenrufe zwischen


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