Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 192

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keinen Hinweis, dass es an die Weisungen des Rechtsschutzbeauftragten gebunden ist. Nein, es untersteht nach wie vor dem Minister.

Jetzt frage ich Sie: Wie stellen Sie sich das vor? – Entweder ist es für die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter ohnehin egal, welche Arbeit der Rechtsschutzbeauftragte macht, oder aber es wird ein enormer Druck auf die Personen ausgeübt werden können. Sie sind zerrissen zwischen der Unterstützung für den Rechtsschutzbeauftragten und der Loyalität gegenüber dem Minister. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein.

Aus demokratiepolitischen Gründen, aber auch zum Schutz dieser Mitarbeiter und Mit­arbeiterinnen müsste dieses Gesetz daher geändert werden. Es ist vor allem eine schwächere Regelung, wie wir sie zum Beispiel bei der Volksanwaltschaft haben. Dort ist das ganz klar geregelt. Sie können sich also nicht darauf ausreden, dass es in anderen Bereichen ebenso geregelt ist wie hier. Ganz im Gegenteil!

Daher kann ich nur davon ausgehen, dass es Absicht ist, dass Sie sich eine Hintertüre offen halten wollen, um gegebenenfalls eingreifen zu können. Das ist für Sie Demokra­tiepolitik! (Abg. Murauer: Welche „Hintertüre“?)

Um bei der Landesverteidigung und beim Bundesheer zu bleiben, sehen wir uns doch § 4 Abs. 7 des Wehrgesetzes an! Hiebei geht es um die Bundesheer-Beschwerdekom­mission – Kollege Murauer, Sie sind dort Mitglied – und um die Struktur und Organi­sation derselben. (Abg. Murauer: Ja, wieso wissen Sie das?)

Siehe da – ich zitiere–: Das zur Verfügung gestellte Personal ist bei Tätigkeiten in An­gelegenheiten der Beschwerdekommission ausschließlich an Weisungen des amtsfüh­renden Vorsitzenden gebunden. – Zitatende.

Das haben Sie aber konsequenterweise auch ignoriert. (Abg. Murauer: Das steht nicht zur Diskussion!)

Ich kann nur immer wieder dieselben Fragen stellen: Was ist der Grund dafür? Was wollen Sie vertuschen, oder warum wollen Sie sich zumindest die Möglichkeit offen lassen, etwas vertuschen zu können?

Mein Schluss aus Ihrem Agieren ist: Ihnen sind die Grundrechte lästig, Ihnen ist Demo­kratie lästig, Sie fahren wieder einmal drüber, Sie modifizieren ein bisschen, adaptieren ein bisschen und verharmlosen ein bisschen.

Wir stehen aber für etwas anderes, nämlich für mehr Demokratie, und wir wollen opti­malen Rechtsschutz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


19.40

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gefahrenforschung ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit und mehr Rechtssicherheit, das hat ein gewisser Herr Schlögl einmal gesagt. Man könnte aber auch sagen: Sicherheit fördert die Freiheit beziehungsweise Freiheit fordert nach Sicherheit.

Das grundsätzliche Problem bei der Diskussion, so kommt es mir vor, ist, dass sich natürlich Sicherheit und Freiheit beziehungsweise Bürgerrechte nicht immer gut mitein­ander verstehen. Folglich brauchen wir entsprechende Kontrolle und Sicherheit bei unseren Nachrichtendiensten. Das Militärbefugnisgesetz, so wie es jetzt novelliert wird, sowie der Rechtsschutzbeauftragte gewährleisten genau diese Kontrolle und diese Sicherheit, damit nichts schiefgeht, sage ich jetzt einmal.

 


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