Schelm denkt, so ist er!) Unsere Position dazu ist, dass es ja wohl nicht so sein kann, dass der Quellenschutz für Journalisten gilt, aber für militärische Dienste nicht. Also ich glaube, diesen Vergleich sollten Sie zumindest akzeptieren. Alles andere geht in Richtung einer völlig pazifistischen Einstellung, die wir auch nicht teilen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Dem Herrn Bundesminister – und das ist, ich sage das als überzeugter Parlamentarier, gar nicht hoch genug einzuschätzen – ist es ein großes Anliegen, den Rechtsschutzbeauftragten deshalb in den Verfassungsrang zu heben, damit eben ausdrücklich diese Weisungsfreiheit gegeben ist. Diese Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten sollte gerade jenen, die die Grundrechte immer auf den Lippen führen, ein besonderes Anliegen sein.
Deshalb, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, möchte ich Sie noch einmal einladen: Überlegen Sie sich das! Geben wir dem Rechtsschutzbeauftragten jenen Stellenwert, der ihm zuzumessen ist – und das wäre jener im Verfassungsrang, der garantiert, dass er weisungsfrei agieren kann! Ich lade Sie nochmals herzlichst dazu ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Abschließend möchte ich aber, da wir damit rechnen, wie wir es ja von der Sozialdemokratie gewöhnt sind, dass sie in ihrer leider nicht allzu konstruktiven Oppositionshaltung dem nicht die Zustimmung geben wird, noch einmal betonen, dass der Herr Bundesminister mehrmals erklärt hat, dass er, auch wenn es diese Weisungsmöglichkeit gibt, ausdrücklich den Rechtsschutzbeauftragten die volle Unterstützung zugesagt hat. Es gibt keinen einzigen Fall, der irgendwo öffentlich nachzulesen gewesen wäre, wo ein Rechtsschutzbeauftragter der Meinung gewesen wäre, er hätte nicht alle Informationen bekommen, die notwendig sind, um seiner Aufgabe nachzukommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Ich würde Sie bitten, ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Behörden zu haben, ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Exekutivorgane zu haben. Diese arbeiten nämlich sehr ordentlich, arbeiten sehr genau nach den Buchstaben des Gesetzes. Dieses Misstrauen, das Sie hier schüren wollen, ist bei weitem nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
20.17
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Gesetz, die Novellierung ist ausreichend diskutiert, die Hintergründe sind ausgeleuchtet, die verschiedensten Sichtweisen dargelegt. Eine Frage bleibt natürlich im Raum stehen – wir haben sie auch jetzt gehört –: Haben Sie kein Vertrauen in die Beamten?! – Das ist nicht unser Problem! Das Vertrauen in die Beamten ist gegeben. Wir haben ein Problem mit dieser Regierungskoalition, die jede Gelegenheit nützt, mit der Opposition in Sachen Landesverteidigung auf keinen grünen Zweig kommen zu müssen.
Ich möchte hier die Vorgehensweise bei der Verteidigungsdoktrin anmerken (Abg. Scheibner: Kein gutes Beispiel! Da seid ihr zurückgepfiffen worden!), wo wir ganz nahe dran waren, gemeinsam eine Entscheidung zu fällen, die letztendlich aber an Begriffen wie NATO, Neutralität gescheitert ist. Und wenn man heute weiß, dass die ÖVP die Neutralität jetzt ganz anders sieht, darf man uns nicht unterstellen, nicht ernst genug dort verhandelt zu haben.