sowie von Pensionen auf Grund ausländischer Versicherungs- und Versorgungssysteme.
Ansonst entspricht der Einkommensbegriff dem bisher geltenden. Die Neuregelung wird in der weitaus überwiegenden Mehrzahl aller Fälle keine Auswirkung auf den Prozentsatz des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 619 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Das Gesetz ist
somit auch in dritter Lesung angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Einlauf
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2248/J bis 2281/J eingelangt sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, den 10. November 2004, 9 Uhr mit folgender Tagesordnung ein:
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen (670 der Beilagen).
Zur Beratung kommen Beratungsgruppe I: Oberste Organe, Beratungsgruppe II: Bundeskanzleramt einschließlich Generaldebatte, Beratungsgruppe X: Verkehr, Innovation und Technologie, Beratungsgruppe V: Justiz.
In dieser Sitzung findet keine Fragestunde statt.
Die heutige Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.37 Uhr
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