Beschlussfassung gestimmt hat? Soll ich es
sagen? (Abg. Schöls: Weil ihr
immer schon gegen etwas Vernünftiges wart!) – Weil die Dienstaufsicht
die Personalvertretungsorgane kontrolliert hat! Das war der Grund. Das war
damals schon euer demokratiepolitischer Zugang, Freunde, und erst die
Regierung Kreisky hat das geändert. – Nur, damit wir wissen, wovon wir
reden. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher werden wir von Seiten der
Sozialdemokraten im Interesse der Kollegenschaft dieser Novelle nicht
zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.
20.32
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege, um das Abschneiden unserer Gruppe bei den Personalvertretungswahlen brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Leute wissen schon, wer ihre Interessen vertritt.
Ich glaube, auch mit dieser Novelle ist eindeutig bewiesen, dass es hier zu keinen Verzerrungen und Ungerechtigkeiten kommt, sondern im Gegenteil: Durch die neue Vorgangsweise, nämlich die letzten zwei Jahre zu berücksichtigen, kommt es eigentlich zu einer Verbesserung. Ich denke, dass der Vergleichszeitraum von zwei Jahren, der ja im Sozialministerium so festgelegt wurde und einen Kompromiss darstellt, auch optimal ist.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle und den geplanten Änderungen in der Berechnungsart für Witwen- und Witwerpensionen ist eine notwendige Gesetzesreparatur geschehen. Ich meine, es ist eine Verbesserung, und ich bitte Sie, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.33
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.
20.33
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch meine Kinderstube war der Betriebsrat; ich war Betriebsratsvorsitzende. Es ist also nicht nur eine Legitimation Ihrer Seite, sondern auch wir kommen aus diesem – sagen wir es so – „Stall“. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Inkompatibilität der Berechnungsgrundlage im Witwen- und Witwerversorgungsrecht des öffentlichen Dienstes mit derjenigen im Witwen- und Witwerpensionsrecht der allgemeinen Sozialversicherung, die ab 1. Juli 2004 bereits in Kraft ist, macht diese Änderung notwendig. Es geht um eine verfassungskonforme Anpassung.
Die Neuregelung führt zu mehr Gerechtigkeit, da nicht die Bemessungsgrundlage, sondern das tatsächliche Einkommen der letzten zwei Jahre für die Berechnung der Witwen- beziehungsweise Witwerpension herangezogen werden. Betroffen von der Adaptierung sind das Pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz.
Ich werde einige Dinge nicht mehr ausführen, weil das meine Vorredner bereits gesagt haben. Neu ist die Berücksichtigung jedes Einkommens aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit anstelle der bisher maßgeblichen Bemessungsgrundlage