Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 99

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14.27

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Mich freut es beson­ders, dass ich heute erstmals in der neuen Funktion als Rechnungshofpräsident wieder in diesem Hause sein kann, und zwar nicht nur deshalb, weil ich, wie ich glaube, sagen zu können, einige meiner schönsten Berufsjahre in diesem Haus verbracht habe, sondern auch deshalb, weil in mehreren Redebeiträgen im Zuge dieser Debatte die Arbeit des Rechnungshofes äußerst positiv erwähnt worden ist und damit natürlich auch die Qualität und die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rech­nungshofes gewürdigt worden sind.

Ich glaube, es ist uns allen bekannt, dass gerade die Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes, die ja mit der Stichhaltigkeit der Argumente in die Berichte des Rechnungshofes Eingang findet, dazu führt, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden, und darüber hinaus natürlich dazu, dass der Rechnungshof seine Aufgaben, die er gemäß der Bundesverfassung eben hat, auch tatsächlich in bestmöglicher Weise erfüllen kann.

Der Rechnungshof, so wie ich ihn verstehe und wie auch die Mitarbeiter ihn verstehen, ist Anwalt der österreichischen Steuerzahler, das heißt, dass er dafür zu sorgen hat, dass die Mittel der Steuerzahler in bestmöglicher, in optimaler Weise eingesetzt wer­den, und darüber hinaus ist er natürlich auch Berater der Entscheidungsträger der Politik.

Für mich ist es aber auch selbstverständlich – zumal heute die Budgetberatungen stattfinden –, dass sich der Rechnungshof in den Augen der Öffentlichkeit rechnen muss. Das heißt also, dass der Nutzen der Arbeit, die der Rechnungshof erbringt, deutlich erkennbar zu sein hat.

Das vorliegende Budget, das im Bundesvoranschlag 2005 beinhaltet ist, sieht für den Rechnungshof Ausgaben in der Höhe von 24 605 000 € vor und weist damit eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 1,39 Prozent auf. Damit – und darauf möchte ich auch hinweisen – hat der Rechnungshof aber eine Steigerung, die deutlich unter der Steigerungsrate des allgemeinen Haushaltes liegt.

Dass der Rechnungshof somit an der Konsolidierung des Staatshaushaltes interessiert ist und gleichzeitig auch an einem ausgeglichenen Haushalt mitwirken will, zeigt auch der Umstand, dass der Anteil des Rechnungshofes am gesamten allgemeinen Haus­halt in den letzten Jahren rückläufig ist. Es ist beispielsweise so, dass der Rech­nungshof im Jahr 1999 noch einen Anteil von 0,040 Prozent am allgemeinen Haushalt hatte und mittlerweile einen Anteil von 0,038 Prozent hat. Bezogen auf den Gesamt­haushalt des Bundes schaut es so aus, dass der Anteil des Rechnungshofes seit 1999 von 0,030 Prozent auf 0,022 Prozent gesunken ist.

Ich habe das deshalb erwähnt, um darauf hinzuweisen, dass die Ausgaben, die in diesem Budgetvoranschlag enthalten sind, jedenfalls erforderlich sind, damit der Rech­nungshof seine ihm zukommenden Aufgaben in Zukunft auch tatsächlich in best­möglicher Weise erfüllen kann.

In diesem Zusammenhang muss ich mich auch bei Ihnen allen sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie im Budgetausschuss einen Abänderungsantrag angenommen haben, der es dem Rechnungshof ermöglicht, im Jahr 2005 seinen internationalen Ver­pflichtungen in vollem Ausmaß nachkommen zu können. Ich möchte nur erwähnen, dass die ausgezeichnete Reputation des Rechnungshofes, die er auch im Ausland genießt, dazu führt, dass wir Mitglied in einer Reihe von Task Forces, Arbeitsgruppen und in Komitees sind – ich glaube, den Rechnungshofsprechern ist das bekannt –, die


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