Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dazu dienen, die internationalen Richtlinien und Normen auf dem Gebiet der öffent­lichen Finanzkontrolle zu entwickeln und weiterzutreiben.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass der österreichische Rechnungshof Sitz des Generalsekretariats der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, der INTOSAI, ist – immerhin einer Organi­sation, der die Rechnungshöfe von 185 Ländern als Mitglieder angehören, und einer Organisation, die ein Forum stellt, in dem die Fragen der öffentlichen Finanzkontrolle aus aller Welt erörtert sowie die neuesten Entwicklungen im Bereich der Finanzkon­trol­le und der anzuwendenden fachlichen Normen und in Best Practice verfolgt werden.

Als Generalsekretariat der genannten Organisation – das muss auch einmal bewusst gemacht werden – verfügt Österreich durch den österreichischen Rechnungshof somit über eine Drehscheibenfunktion im Rahmen der Finanzkontrolle und hat auch die Möglichkeit, in Zukunft der Angelpunkt in der internationalen Finanzkontrolle durch diese Organisation zu sein.

Hohes Haus! Es ist heute mehrmals angesprochen worden, dass im Rahmen des Österreich-Konvents natürlich auch die Kontrollrechte ein wesentlicher Bestandteil der Diskussion sind, und ich möchte mich dafür bedanken, dass sich das Gründungs­komitee dazu bekannt hat, dass die Kontrollrechte auf Bundes- und auf Landesebene verstärkt werden. Es ist auch so, dass der Rechnungshof aus diesem Grund im Ausschuss VIII, also dem zuständigen Kontrollausschuss, mehrere Vorschläge einge­bracht hat, die dazu dienen sollen, bestehende Kontrolldefizite zu bereinigen, Rechts­klarheit zu schaffen, Bürokratie abzubauen und eine aktuellere Berichterstattung zu ermöglichen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass eine der Forde­rungen der Entfall der Voraussetzung der Mindestanzahl von 20 000 Einwohnern für die Prüfung von Gemeinden durch den Rechnungshof ist, denn derzeit ist es so, dass Gemeinden erst ab einer Einwohnerzahl von 20 000 Einwohnern durch den Rech­nungshof geprüft werden können, obwohl manche Kleingemeinden ein höheres Haus­haltsvolumen beziehungsweise weitaus höhere Finanzschulden haben als Städte, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass ich es für erfor­derlich halten würde, dass der Rechnungshof die Prüfkompetenz auch für Unterneh­men bekommt, an denen die öffentliche Hand mit 25 Prozent – und nicht, wie es derzeit vorgesehen ist, mit 50 Prozent – beteiligt ist. Eine solche Herabsetzung stellt sicher, dass keine Flucht aus der Kontrolle stattfinden kann und dass aufwendige, zeitraubende Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zwecks Prüfung des Beherr­schungstatbestandes, die erst eine Prüfung durch den Rechnungshof ermöglichen würden, vermieden werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang beispielsweise auch hervorheben, dass die Bun­desländer Steiermark und Burgenland bereits das Beteiligungserfordernis abge­senkt haben und dass diese Landesrechnungshöfe daher eine Prüfkompetenz für Unternehmungen hat, die eine 25-prozentige Beteiligung der öffentlichen Hand aufweisen.

Als letzten Punkt möchte ich, was die wichtigsten Vorschläge des Rechnungshofes betrifft, im Hinblick auf eine erforderliche aktuellere Berichterstattung darauf hinweisen, dass ich es für notwendig erachten würde, dass die in der Verfassung festgesetzte Stellungnahmefrist von drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt wird.

Hohes Haus! Ich ersuche Sie – zumal ich weiß und ich in diesem Haus auch darunter gelitten habe, dass die Kontrollkompetenz nicht immer den Wert oder die Stärke hat,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite